HRB 710736: IMG Holding GmbH, Mannheim, Seckenheimer Landstr. 2, 68163 Mannheim. Die Gesellschafterversammlung vom 17.07.2018 hat beschlossen, das Stammkapital zum Zwecke der Verschmelzung mit der "Kairos GmbH", Mannheim (Amtsgericht Mannheim, HRB 712769) um 500,00 EUR zu erhöhen und den Gesellschaftsvertrag in § 3 (Stammkapital und Stammeinlage) entsprechend zu ändern. Stammkapital nun: 26.000,00 EUR. Mit der Gesellschaft (übernehmender Rechtsträger) ist aufgrund des Verschmelzungsvertrages vom 17.07.2018 mit Nachtrag vom 30.08.2018 und der Versammlungsbeschlüsse der beteiligten Rechtsträger vom 17.07.2018 und 30.08.2018 die Gesellschaft mit beschränkter Haftung "Kairos GmbH", Mannheim (Amtsgericht Mannheim, HRB 712769) verschmolzen (Verschmelzung zur Aufnahme). Auf die bei Gericht eingereichten Urkunden wird Bezug genommen. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
HRB 710736: IMG Holding GmbH, Mannheim, Seckenheimer Landstr. 2, 68163 Mannheim. Mit der Gesellschaft (übernehmender Rechtsträger) ist aufgrund des Verschmelzungsvertrages vom 04.08.2016 und der Versammlungsbeschlüsse der beteiligten Rechtsträger vom 04.08.2016 die Gesellschaft mit beschränkter Haftung "IMG Verwaltungs-GmbH", Mannheim (Amtsgericht Mannheim HRB 10277) verschmolzen (Verschmelzung zur Aufnahme). Auf die bei Gericht eingereichten Urkunden wird Bezug genommen. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
HRB 710736: KBB01 GmbH, Mannheim, Seckenheimer Landstr. 2, 68163 Mannheim. Die Gesellschafterversammlung vom 25.07.2016 hat die Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 1 (Firma, Sitz) beschlossen. Firma geändert; nun: IMG Holding GmbH. Mit der Gesellschaft (übernehmender Rechtsträger) ist aufgrund des Verschmelzungsvertrages vom 25.07.2016 und der Versammlungsbeschlüsse der beteiligten Rechtsträger vom 25.07.2016 die Gesellschaft mit beschränkter Haftung "IMG Holding GmbH", Mannheim (Amtsgericht Mannheim HRB 715462) verschmolzen (Verschmelzung zur Aufnahme). Auf die bei Gericht eingereichten Urkunden wird Bezug genommen. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
HRB 715462: IMG Holding GmbH, Mannheim, Seckenheimer Landstraße 2, 68163 Mannheim. Die Gesellschaft (übertragender Rechtsträger) ist aufgrund des Verschmelzungsvertrages vom 25.07.2016 und der Versammlungsbeschlüsse der beteiligten Rechtsträger vom 25.07.2016 mit der Gesellschaft mit beschränkter Haftung "KBB01 GmbH", Mannheim (Amtsgericht Mannheim HRB 710736) verschmolzen (Verschmelzung zur Aufnahme). Auf die bei Gericht eingereichten Urkunden wird Bezug genommen. Das Registerblatt ist geschlossen. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
HRB 710736: KBB01 GmbH, Mannheim, Seckenheimer Landstr. 2, 68163 Mannheim. Mit der Gesellschaft (übernehmender Rechtsträger) ist aufgrund des Verschmelzungsvertrages vom 06.07.2016 und der Versammlungsbeschlüsse der beteiligten Rechtsträger vom 06.07.2016 die Gesellschaft mit beschränkter Haftung "ESBOF GmbH", Mannheim (Amtsgericht Mannheim HRB 715431) verschmolzen (Verschmelzung zur Aufnahme). Auf die bei Gericht eingereichten Urkunden wird Bezug genommen. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
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