IMI Holding GmbH, Alpen, Bruckstraße 93, 46519 Alpen. Die Verschmelzung ist im Register der übernehmenden IMI Germany Holding Limited & Co. KG am 17.09.2012 eingetragen worden; von Amts wegen eingetragen gemäß § 19 Abs. 2 UmwG.
IMI Holding GmbH, Alpen, Bruckstraße 93, 46519 Alpen. Die Gesellschaft ist als übertragender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 28.08.2012 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom 28.08.2012 und der Gesellschafterversammlung des übernehmenden Rechtsträgers vom 28.08.2012 mit der IMI Germany Holding Limited & Co. KG mit Sitz in Alpen (Amtsgericht Kleve, HRA 3849) verschmolzen. Die Verschmelzung wird erst wirksam mit Eintragung auf dem Registerblatt des übernehmenden Rechtsträgers. Als nicht eingetragen wird bekannt gemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
IMI Holding GmbH, Alpen, Bruckstraße 93, 46519 Alpen. Die Gesellschaft ist als übernehmender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 29.06.2012 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom 29.06.2012 und der Gesellschafterversammlung des übertragenden Rechtsträgers vom 29.06.2012 mit der IMI Beteiligungsgesellschaft mbH mit Sitz in Alpen (Amtsgericht Kleve HRB 7227) verschmolzen. Als nicht eingetragen wird bekannt gemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
IMI Holding GmbH, Alpen, Bruckstraße 93, 46519 Alpen. Mit der Ltd. & Co. Vermögensverwaltungs KG (zukünftig firmierend unter "IMI Germany Holding Limited & Co. KG) (Amtsgericht Bonn (HRA 7749)) als herrschendem Unternehmen ist am 14.12.2011 ein Beherrschungsvertrag geschlossen. Ihm hat die Gesellschafterversammlung vom 14.12.2011 zugestimmt. Wegen des weitergehenden Inhalts wird auf den genannten Vertrag und die zustimmenden Beschlüsse Bezug genommen.
IMI Holding GmbH, Alpen, Bruckstraße 93, 46519 Alpen. Einzelprokura: Deupmann, Georg, Düsseldorf, * ‒.‒.‒‒.
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