IMO Bahntechnik & Logistik GmbH, Bochum (Gewerbestr. 9, 44806 Bochum). Die Verschmelzung ist im Register der übernehmenden IMO Industrie-Montagen-Oppenhäuser GmbH (AG Bochum HRB 1438) am 07.04.2005 eingetragen worden; von Amts wegen eingetragen gemäß § 19 Abs. 2 UmwG. Die Gesellschaft ist erloschen.
IMO Bahntechnik & Logistik GmbH, Bochum (Gewerbestr. 9, 44806 Bochum). Die Gesellschaft ist als übertragender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom12.02.2005 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom 12.02.2005 und der Gesellschafterversammlung des übernehmenden Rechtsträgers vom 12.02.2005 mit der IMO Industrie-Montagen-Oppenhäuser GmbH mit Sitz in Bochum (AG Bochum HRB 1438) verschmolzen. Die Verschmelzung wird erst wirksam mit Eintragung auf dem Registerblatt des übernehmenden Rechtsträgers. Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Gesellschaften ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes derjenigen Rechtsträger deren Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.