HRB 1894 RE: IMPARAT Polymer GmbH, Glinde, Siemensstr. 8, 21509 Glinde. Rechtsverhaeltnis: Die Gesellschaft ist auf Grund des Verschmelzungsvertrages vom 14.07.2014 und der Zustimmungsbeschlüsse vom selben Tage durch Übertragung ihres Vermögens als Ganzes unter Auflösung ohne Abwicklung auf die IMPARAT Farbwerk Iversen & Mähl GmbH & Co. KG mit Sitz in Glinde (AG Lübeck, HRA 1002 RE) verschmolzen. Die Verschmelzung ist mit der gleichzeitig erfolgten Eintragung in das Register des Sitzes des übernehmenden Rechtsträgers wirksam geworden. Die Firma ist erloschen. Der mit der IMPARAT Farbwerk Iversen & Mähl GmbH & Co. KG mit dem Sitz in Glinde (AG Lübeck, HRA 1002 RE) bestehende Gewinnabführungsvertrag ist durch Wirksamwerden der Verschmelzung beendet. Als nicht eingetragen wird veröffentlicht: Den Gläubigern ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Umwandlung als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Umwandlung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird. Das Recht, Sicherheitsleistung zu verlangen, steht Gläubigern nicht zu, die im Falle der Insolvenz ein Recht auf vorzugsweise Befriedigung aus einer Deckungsmasse haben, die nach gesetzlicher Vorschrift zu ihrem Schutz errichtet und staatlich überwacht ist.
21509 Glinde
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Amtsgericht: Lübeck
Rechtsform: GmbH