HRB 145440: IMPCT gemeinnützige GmbH, Hamburg, Neuer Kamp 31, 20359 Hamburg. Die Gesellschafterversammlung vom 29.08.2018 hat die Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 7 beschlossen.
HRB 145440: IMPCT gemeinnützige GmbH, Hamburg, Neuer Kamp 31, 20359 Hamburg. Zweck der Gesellschaft ist die Förderung des bürgerschaftlichen Engagements zugunsten gemeinnütziger, mildtätiger und kirchlicher Zwecke, die Förderung von Wissenschaft und Forschung sowie die Förderung der Bildung. Der Zweck der Gesellschaft wird insbesondere verwirklicht durch die folgenden Tätigkeiten: a) Beratung und Information von ausgewählten Organisationen, die in den Bereichen Bedürftigenhilfe, interkulturelle Verständigung, Bewußtseinsbildung, Menschenrechte, internationale Zusammenarbeit, Ökologie, Bildungs- und Gesundheitswesen und Wissenschaft tätig sind. b) Erstellung und Veröffentlichung von Informationen aus den Bereichen Bedürftigenhilfe, interkulturelle Verständigung, Bewußtseinsbildung, Menschenrechte, internationale Zusammenarbeit, Ökologie, Bildungs- und Gesundheitswesen und Wissenschaft für die Öffentlichkeit. c) Durchführung wissenschaftlicher Veranstaltungen und Forschungsvorhaben. d) Zusammenarbeit mit Organisationen und Institutionen im In- und Ausland, die dieselben gemeinnützigen Ziele verfolgen. e) Betrieb von Kommunikations- bzw. Arbeitsplattformen und Inkubatoren für Nichtregierungsorganisationen und/oder Non-Profit-Organisationen, auch zur Förderung der Vernetzung dieser mit Medien, Politik und Wirtschaft. f) Planung und Durchführung von Diskussions- und Fortbildungsveranstaltungen, Seminaren, Workshops und anderen Bildungsveranstaltungen. Daneben kann die Gesellschaft auch durch Beschaffung und Weitergabe von finanziellen Mitteln die Förderung anderer steuerbegünstigter Körperschaften zur ideellen und materiellen Förderung bürgerschaftlichen Engagements zugunsten gemeinnütziger, mildtätiger und kirchlicher Zwecke sowie zur Förderung der Bildung vornehmen. Die Weiterleitung von Mitteln an Körperschaften im Ausland, die dort vergleichbare steuerbegünstigte Zwecke fördern, erfolgt nur, sofern sich diese verpflichten, der Gesellschaft bis spätestens 3 Monate nach Abschluss des Kalenderjahres einen ausführlichen Mittelverwendungsbericht mit entsprechenden Nachweisen zu übersenden, damit die Körperschaft die steuerbegünstigte Verwendung der Mittel seinem Finanzamt gegenüber nachweisen kann.