IMPEX-Electronic-Verwaltungs-GmbH, Koblenz (56072 Koblenz). Die Verschmelzung ist im Register des übernehmenden Rechtsträgers am 26.09.2005 eingetragen worden; von Amts wegen eingetragen gemäß § 19 Abs. 2 UmwG.
IMPEX-Electronic-Verwaltungs-GmbH, Koblenz (56072 Koblenz). Die Gesellschaft hat aufgrund des Verschmelzungsvertrages vom 22.8.2005 ihr Vermögen als Ganzes mit allen Rechten und Pflichten unter Auflösung ohne Abwicklung gemäß §§ 2 Nr.1,46 ff. UmwG im Wege der Verschmelzung durch Aufnahme auf die im Handelsregister des AG Koblenz unter HRB 7568 eingetragene Mid Ocean GmbH übertragen.Die Verschmelzung wird erst wirksam mit ihrer Eintragung im Register des übernehmenden Rechtsträgers. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Im übrigen wird auf den Verschmelzungsvertrag vom 22.August 2005 Bezug genommen.Die Gesellschaft hat Gläubigern, deren Forderungen vor dieser Bekanntmachung begründet worden sind, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können, wenn sie sich binnen sechs Monaten zu diesem Zweck melden.Den Gläubigern der Gesellschaft, deren Forderungen begründet worden sind, bevor die Eintragung der Beendigung des Vertrages in das Handelsregister nach § 10 HGB als bekanntgemacht gilt, ist vom anderen Vertragsteil Sicherheit zu leisten, wenn sie sich binnen sechs Monaten nach der Bekanntmachung zu diesem Zweck bei ihm melden.