HRB 83450: IMPLIUS GmbH, Köln, Holweider Straße 2a, 51065 Köln. Die Gesellschaft ist als übertragender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 03.08.2017 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom 03.08.2017 und der Gesellschafterversammlung des übernehmenden Rechtsträgers vom 03.08.2017 mit der FlowFact GmbH mit Sitz in Köln (Amtsgericht Köln, HRB 83141) verschmolzen. Als nicht eingetragen wird bekannt gemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
HRB 83450: IMPLIUS GmbH, Köln, Holweider Straße 2a, 51065 Köln. 100.000,00 EUR.
HRB 83450: IMPLIUS GmbH, Köln, Holweider Straße 2a, 51065 Köln. Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 09.12.2014. Geschäftsanschrift: Holweider Straße 2a, 51065 Köln. der Aufbau und die Entwicklung von regionalen Maklernetzwerken. Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. Geschäftsführer: Grosenick, Lars, Köln, * ‒.‒.‒‒; Kappert, Klaus, Wesseling, * ‒.‒.‒‒, jeweils mit der Befugnis im Namen der Gesellschaft mit sich als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Entstanden durch Umwandlung im Wege des Formwechsels der IMPLIUS AG, Köln (Amtgsricht Köln, HRB 65653) nach Maßgabe des Beschlusses der Hauptversammlung vom 09.12.2014. Als nicht eingetragen wird bekannt gemacht: Den Gläubigern der an der formwechselnden Umwandlung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der formwechselnden Umwandlung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die formwechselnden Umwandlung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.