HRB 230655: IMR Industrielackierung GmbH, Weilheim an der Teck, Austraße 14, 73235 Weilheim an der Teck. Die Gesellschafterversammlung vom 12.06.2019 hat die Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 7 (Beginn und Dauer der Gesellschaft, Geschäftsjahr) beschlossen.
HRB 230655:Sommer Industrielackierung GmbH, Weilheim an der Teck, Austraße 14, 73235 Weilheim an der Teck.Unter Bezugnahme auf die Eintragung laufende Nr. 4 ergänzt: Firma geändert; nun: IMR Industrielackierung GmbH.
HRB 230655:Sommer Industrielackierung GmbH, Weilheim an der Teck, Austraße 14, 73235 Weilheim an der Teck.Die Gesellschafterversammlung vom 12.06.2015 hat die Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 1 (Firma und Sitz) beschlossen. Bestellt als Geschäftsführer: Galmarini, Gianluca, Mailand / Italien, * ‒.‒.‒‒, einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Nicht mehr Geschäftsführer: Sommer, Harald, Kirchheim unter Teck, * ‒.‒.‒‒; Sommer, Ralf, Wendlingen am Neckar, * ‒.‒.‒‒.
Sommer Industrielackierung GmbH, Weilheim an der Teck, Austraße 14, 73235 Weilheim an der Teck.Geschäftsanschrift: Austraße 14, 73235 Weilheim an der Teck. Bestellt als Geschäftsführer: Sommer, Ralf, Wendlingen am Neckar, * ‒.‒.‒‒, einzelvertretungsberechtigt. Nicht mehr Geschäftsführer: Sommer, Hermann, Karosseriebaumeister, Wendlingen am Neckar.
Sommer Industrielackierung GmbH, Weilheim an der Teck (Austr. 14, 73235 Weilheim an der Teck). Der zwischen der Gesellschaft und der "Sommer Vermögensverwaltungs-GmbH & Co. KG", Weilheim an der Teck (Amtsgericht Stuttgart HRA 231259) als Rechtsnachfolgerin der nicht im Handelsregister eingetragenen Einzelfirma Hermann Sommer, Wendlingen a.N., am 27.12.1991 abgeschlossene Beherrschungs- und Ergebnisabführungsvertrag ist mit Wirkung zum 01.01.2007 aufgehoben. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der Gesellschaft, deren Forderungen begründet worden sind, bevor die Eintragung der Beendigung des Vertrages in das Handelsregister nach § 10 HGB als bekanntgemacht gilt, ist vom anderen Vertragsteil Sicherheit zu leisten, wenn sie sich binnen sechs Monaten nach der Bekanntmachung zu diesem Zweck bei ihm melden.