HRB 25492: IMS Health Technology Solutions Holding GmbH, Bensheim, Zeppelinstraße 2-4, 64625 Bensheim. Die Verschmelzung ist im Register der übernehmenden IMS HEALTH GmbH & Co. OHG am 17.12.2015 eingetragen worden; von Amts wegen eingetragen gemäß § 19 Abs. 2 UmwG. Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes derjenigen Rechtsträger deren Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG bekannt gemacht worden ist, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
HRB 25492: IMS Health Technology Solutions Holding GmbH, Bensheim, Zeppelinstraße 2-4, 64625 Bensheim. Die Gesellschaft ist als übertragender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 17.11.2015 sowie der Zustimmungsbeschlüsse der beteiligten Rechtsträger vom selben Tag mit der IMS HEALTH GmbH & Co. OHG mit Sitz in Frankfurt am Main (Amtsgericht Frankfurt am Main HRA 29291) verschmolzen. Die Verschmelzung wird erst wirksam mit Eintragung im Register des Sitzes des übernehmenden Rechtsträgers. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG bekannt gemacht worden ist, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
HRB 25492: IMS Health Technology Solutions Holding GmbH, Bensheim, Zeppelinstraße 2-4, 64625 Bensheim. Die Gesellschaft ist als übernehmender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 17.11.2015 sowie der Zustimmungsbeschlüsse der beteiligten Rechtsträger vom selben Tag mit der IMS Health Technology Solutions Germany GmbH mit Sitz in Bensheim (Amtsgericht Darmstadt HRB 25498) verschmolzen. Die Gesellschaft ist als übernehmender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 17.11.2015 sowie der Zustimmungsbeschlüsse der beteiligten Rechtsträger vom selben Tag mit der IMS Health Information Solutions Germany GmbH mit Sitz in Bensheim (Amtsgericht Darmstadt HRB 25771) verschmolzen. Die Gesellschaft ist als übernehmender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 17.11.2015 sowie der Zustimmungsbeschlüsse der beteiligten Rechtsträger vom selben Tag mit der MEDIMED GmbH mit Sitz in Bensheim (Amtsgericht Darmstadt HRB 25497) verschmolzen. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes derjenigen Rechtsträger deren Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG bekannt gemacht worden ist, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
HRB 25492: IMS Health Technology Solutions Holding GmbH, Bensheim, Zeppelinstraße 2-4, 64625 Bensheim. Der mit der Cedegim S.A., Boulogne-Billancourt/Frankreich (Handelsregister Nanterre/Frankreich, Identifikation-Nr. 350 422 622 R.C.S. NANTERRE) am 28.04.2009 abgeschlossene Beherrschungsvertrag ist durch Kündigung vom 29.07.2015 zum 29.07.2015 aufgehoben. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der Gesellschaft, deren Forderungen begründet worden sind, bevor die Eintragung der Beendigung des Vertrags in das Handelsregister nach § 10 HGB bekannt gemacht worden ist, ist vom anderen Vertragsteil Sicherheit zu leisten, wenn sie sich binnen sechs Monaten nach dieser Bekanntmachung zu diesem Zweck bei ihm melden.
HRB 25492: IMS Health Technology Solutions Holding GmbH, Bensheim, Zeppelinstraße 2-4, 64625 Bensheim. Bestellt als Geschäftsführer: Thumann, Jens, Meilen / Schweiz, * ‒.‒.‒‒; Dr. Wartenberg, Frank, Königstein im Taunus, * ‒.‒.‒‒. Geändert, nun: Geschäftsführer: Dr. Jost, Arnim, Neustadt an der Weinstraße, * ‒.‒.‒‒. Gesamtprokura gemeinsam mit einem Geschäftsführer: Doetsch, Hans Heinrich, Koblenz, * ‒.‒.‒‒; Ehrenberg, Claudia, Wiesbaden, * ‒.‒.‒‒; Immel, Karsten, Mainz, * ‒.‒.‒‒.
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