HRB 17539: IN SOMNIA Food & Nonfood GmbH, Aachen, Freunder Weg 106, 52068 Aachen. Die Gesellschaft ist gemäß § 394 Absatz 1 FamFG wegen Vermögenslosigkeit von Amts wegen gelöscht.
HRB 17539: IN SOMNIA Food & Nonfood GmbH, Aachen, Freunder Weg 106, 52068 Aachen. Es ist beabsichtigt, die Gesellschaft gemäß § 394 FamFG wegen Vermögenslosigkeit von Amts wegen zu löschen. Dies erscheint angezeigt, nachdem das Insolvenzgericht Aachen 92 IN 242/13 festgestellt hat, dass eine die Kosten des Insolvenzverfahrens deckende Vermögenssumme nicht vorhanden ist, und deshalb die Eröffnung des Insolvenzverfahrens abgelehnt hat. Es wird Ihnen Gelegenheit gegeben, binnen drei Monaten gegen die Absicht der Löschung Widerspruch einzulegen und eventuell Belege über noch vorhandenes Vermögen vorzulegen.Rechtsbehelfsbelehrung: Gegen diese Verfügung können Sie Widerspruch einlegen. Der Widerspruch ist bei dem Amtsgericht Aachen, Adalbertsteinweg 92, 52070 Aachen schriftlich in deutscher Sprache oder zur Niederschrift der Geschäftsstelle einzulegen. Der Widerspruch kann auch zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichtes abgegeben werden. Der Widerspruch muss spätestens innerhalb der gesetzten Frist nach der schriftlichen Bekanntgabe der Verfügung bei dem Amtsgericht Aachen eingegangen sein. Dies gilt auch dann, wenn der Widerspruch zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines anderen Amtsgerichtes abgegeben wurde. Die Frist beginnt mit der schriftlichen Bekanntgabe der Verfügung, spätestens mit Ablauf von fünf Monaten nach Erlass der Verfügung. Die Bekanntgabe ist entweder durch Zustellung oder am dritten Tage nach Aufgabe zur Post bewirkt. Fällt das Ende der Frist auf einen Sonntag, einen allgemeinen Feiertag oder Sonnabend, so endet die Frist mit Ablauf des nächsten Werktages. Der Widerspruch muss die Bezeichnung der angefochtenen Verfügung sowie die Erklärung enthalten, dass Widerspruch gegen diese Verfügung eingelegt wird. Er ist zu unterzeichnen und soll begründet werden.
HRB 17539: IN SOMNIA Food & Nonfood GmbH, Aachen, Freunder Weg 106, 52068 Aachen. Durch rechtskräftigen Beschluss des Amtsgerichts Aachen (92 IN 242/13) vom 20.02.2015 ist die Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das Vermögen der Gesellschaft mangels Masse abgelehnt. Die Gesellschaft ist aufgelöst. Von Amts wegen eingetragen.
HRB 17539:IN SOMNIA Food & Nonfood GmbH, Aachen, Freunder Weg 106, 52068 Aachen.Gem. § 395 FamFG von Amts wegen gelöscht als Geschäftsführer: Yildizli, Sefa, Aachen, * ‒.‒.‒‒.
HRB 17539:IN SOMNIA Food & Nonfood GmbH, Aachen, Freunder Weg 106, 52068 Aachen.Nach derzeitigen Erkenntnissen des Gerichts wurde dem Geschäftsführer die Tätigkeit als Geschäftsführer gemäß § 6 Abs. 2 Satz 2 Nr. GmbHG verboten.Gemäß § 395 FamFG kann eine Eintragung im Handelsregister von Amts wegen gelöscht werden, wenn sie wegen des Mangels einer wesentlichen Voraussetzung unzulässig ist. Dies ist nach obigen Ausführungen der Fall.Der Gesellschaft und ihrem Geschäftsführer wird aufgegeben, binnen eines Monats die Unrichtigkeit der vorgenannten Tatsache nachzuweisen oder innerhalb der Frist die Unterlassung durch Widerspruch gegen diese Verfügung zu rechtfertigen. Andernfalls wird das Gericht die Löschung von Amts wegen vornehmen und im Handelsregister eintragen.Rechtsbehelfsbelehrung: Gegen diese Verfügung können Sie Widerspruch einlegen. Der Widerspruch ist bei dem Amtsgericht Aachen, Adalbertsteinweg 92, 52070 Aachen schriftlich in deutscher Sprache oder zur Niederschrift der Geschäftsstelle einzulegen. Der Widerspruch kann auch zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichtes abgegeben werden. Der Widerspruch muss spätestens innerhalb der gesetzten Frist nach der schriftlichen Bekanntgabe der Verfügung bei dem Amtsgericht Aachen eingegangen sein. Dies gilt auch dann, wenn der Widerspruch zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines anderen Amtsgerichtes abgegeben wurde. Die Frist beginnt mit der schriftlichen Bekanntgabe der Verfügung, spätestens mit Ablauf von fünf Monaten nach Erlass der Verfügung. Die Bekanntgabe ist entweder durch Zustellung oder am dritten Tage nach Aufgabe zur Post bewirkt. Fällt das Ende der Frist auf einen Sonntag, einen allgemeinen Feiertag oder Sonnabend, so endet die Frist mit Ablauf des nächsten Werktages. Der Widerspruch muss die Bezeichnung der angefochtenen Verfügung sowie die Erklärung enthalten, dass Widerspruch gegen diese Verfügung eingelegt wird. Er ist zu unterzeichnen und soll begründet werden.
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