IN-Vermarktungs-oHG, Osnabrück, Hafenringstr. 10, 49090 Osnabrück. Die Gesellschaft ist als übertragender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 19.05.2011 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer und der Gesellschafterversammlung des übernehmenden Rechtsträgers jeweils vom 19.05.2011 mit der fastline GmbH mit Sitz in Osnabrück (AG Osnabrück HRB 21597) verschmolzen. Die Verschmelzung ist mit der heutigen Eintragung auf dem Registerblatt des übernehmenden Rechtsträgers wirksam geworden. Die Gesellschaft ist damit erloschen. Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung der Forderung gefährdet wird.
49090 Osnabrück
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Amtsgericht: Osnabrück
Rechtsform: oHG