HRB 440604: INAST Abfallbeseitigungsgesellschaft mit beschränkter Haftung, Mosbach, Luttenbachtalstraße 30, 74821 Mosbach. Nicht mehr Geschäftsführer: Schaller, Gerd, Elztal, * ‒.‒.‒‒.
HRB 440604: INAST Abfallbeseitigungsgesellschaft mit beschränkter Haftung, Mosbach, Luttenbachtalstraße 30, 74821 Mosbach. Bestellt als Geschäftsführer: Schaller, Rouven, Elztal, * ‒.‒.‒‒, einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Vertretungsbefugnis geändert bei Geschäftsführer: Schaller, Gerd, Elztal, * ‒.‒.‒‒, einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Prokura erloschen: Schaller, Rouven, Elztal, * ‒.‒.‒‒. Einzelprokura: Gimber, Bernd, Elztal, * ‒.‒.‒‒.
HRB 440604: INAST Abfallbeseitigungsgesellschaft mit beschränkter Haftung, Mosbach, Industriestr. 1, 74821 Mosbach. Änderung der Geschäftsanschrift: Luttenbachtalstraße 30, 74821 Mosbach.
HRB 440604: INAST Abfallbeseitigungsgesellschaft mit beschränkter Haftung, Mosbach, Industriestr. 1, 74821 Mosbach. Prokura erloschen: Hörtkorn, Michael, Untergruppenbach, * ‒.‒.‒‒.
HRB 440604: INAST Abfallbeseitigungsgesellschaft mit beschränkter Haftung, Mosbach, Industriestr. 1, 74821 Mosbach. Mit der Gesellschaft (übernehmender Rechtsträger) ist aufgrund des Verschmelzungsvertrages vom 04.08.2016 und der Versammlungsbeschlüsse der beteiligten Rechtsträger vom 04.08.2016 die Gesellschaft mit beschränkter Haftung "GKR Holz Energie GmbH", Mosbach (Amtsgericht Mannheim HRB 441294) verschmolzen (Verschmelzung zur Aufnahme). Auf die bei Gericht eingereichten Urkunden wird Bezug genommen. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
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