INC Research Germany GmbH, Langenfeld, Katzbergstr. 3, 40764 Langenfeld. Die Verschmelzung ist auf dem Registerblatt der übernehmenden INC Research GmbH am 14.08.2012 eingetragen worden. Die Gesellschaft als der übertragende Rechtsträger ist erloschen. Eingetragen von Amts wegen gem. § 19 Abs. 2 S. 2 UmwG.
INC Research Germany GmbH, Langenfeld, Katzbergstr. 3, 40764 Langenfeld. Die Gesellschaft ist als übertragender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 15.12.2011 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom 15.12.2011 und der Gesellschafterversammlung des übernehmenden Rechtsträgers vom 15.12.2011 mit der INC Research GmbH mit Sitz in München (AG München HRB 117325) verschmolzen. Die Verschmelzung wird erst wirksam mit Eintragung auf dem Registerblatt des übernehmenden Rechtsträgers. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht:Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Gesellschaften ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
INC Research Germany GmbH, Langenfeld, Elisabeth-Selbert-Straße 5, 40764 Langenfeld. Änderung zur Geschäftsanschrift: Katzbergstr. 3, 40764 Langenfeld.
INC Research Germany GmbH, Langenfeld, Elisabeth-Selbert-Straße 5, 40764 Langenfeld.Die Gesellschaft ist als übernehmender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 27.10.2009 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom 27.10.2009 und der Gesellschafterversammlung des übertragenden Rechtsträgers vom 27.10.2009 mit der INC Research GmbH mit Sitz in Düsseldorf (AG Düsseldorf HRB 52332) verschmolzen. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht:Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Gesellschaften ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
INC Research Germany GmbH, Langenfeld, Elisabeth-Selbert-Straße 5, 40764 Langenfeld.Die Gesellschafterversammlung vom 27.10.2009 hat die Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 3 (Dauer und Geschäftsjahr) beschlossen.
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