INDUMONT GmbH, Köln (Postfach 2767, 49017 Osnarbrück). Die Verschmelzung ist im Register der übernehmenden Bridgepoint Capital GmbH Beteiligungsberatung am 06.07.2006 eingetragen worden; von Amts wegen eingetragen gemäß § 19 Abs. 2 UmwG.
INDUMONT GmbH, Köln (Postfach 2767, 49017 Osnarbrück). Nicht mehr Geschäftsführer: Koch, Michael, Osnabrück, * ‒.‒.‒‒; Dr. Lengerke, Thomas, Osnabrück, * ‒.‒.‒‒; Dr. Ost, Andreas, Osnabrück, * ‒.‒.‒‒. Bestellt als Geschäftsführer: Dr. Lenoir, Wolfgang, Düsseldorf, * ‒.‒.‒‒, einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Die Gesellschaft ist als übertragender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 22.5.2006 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung und der Gesellschafterversammlung des übernehmenden Rechtsträgers jeweils vom selben Tage mit der Bridgepoint Capital GmbH Beteiligungsberatung mit Sitz in Frankfurt am Main (Amtsgericht Frankfurt am Main, HRB 58488) verschmolzen. Die Verschmelzung wird erst wirksam mit Eintragung auf dem Registerblatt des übernehmenden Rechtsträgers. Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Gesellschaften ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.