INFOSOFT Softwareentwicklung GmbH, Koblenz, Maria Trost 25, 56070 Koblenz. Die Verschmelzung ist im Register der übernehmenden Gesellschaft am 13.01.2014 eingetragen worden; von Amts wegen eingetragen gemäß § 19 Abs. 2 UmwG. Das Registerblatt ist geschlossen.
INFOSOFT Softwareentwicklung GmbH, Koblenz, Maria Trost 25, 56070 Koblenz. Die Gesellschaft ist als übertragender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 28.08.2013 mit Änderung vom 28.10.2013 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlungen vom 28.08.2013 und 28.10.2013 und der Gesellschafterversammlungen des übernehmenden Rechtsträgers vom 28.08.2013 und 28.10.2013 mit der INFOSOFT Informations- und Dokumentationssysteme GmbH mit Sitz in Koblenz (Amtsgericht Koblenz, HRB 2305) verschmolzen (Verschmelzung durch Aufnahme). Die Verschmelzung wird erst wirksam mit Eintragung auf dem Registerblatt des übernehmenden Rechtsträgers. Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Gesellschaften ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.