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INGA gGmbH (Inklusion Neu Gestalten Aachen), Aachen (HRB 26883)

Firmendaten

Anschrift
An der Schmit 5 + 7
52078 Aachen
Frühere Anschriften: 0
Keine frühere Adresse vorhanden
Kontaktmöglichkeit
Telefon: keine Angabe
Fax: keine Angabe
E-Mail: keine Angabe
Webseite: keine Angabe
Netzwerke:
Details zum Unternehmen
Gründung: 2023
Mitarbeiterzahl: keine Angabe
Stammkapital: b: 25.000,00 EUR - 49.999,99 EUR
Branche: 3 im Vollprofil enthalten
Register
Registernr.: HRB 26883
Amtsgericht: Aachen
Rechtsform: gGmbH
Kurzzusammenfassung zum Unternehmen
Die INGA gGmbH (Inklusion Neu Gestalten Aachen) aus Aachen ist im Handelsregister Aachen unter der Nummer HRB 26883 verzeichnet. Nach der Gründung am 26.06.2023 hat die INGA gGmbH (Inklusion Neu Gestalten Aachen) ihren Standort nicht geändert. Der Unternehmensgegenstand ist laut eigener Angabe 'Die Gesellschaft verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke im Sinne des Abschnitts "Steuerbegünstigte Zwecke" der Abgabenordnung. Der Verein ist selbstlos tätig; er verfolgt nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche Zwecke.Der Zweck der Gesellschaft ist die Hilfe für Menschen mit Behinderungen und / oder Erkrankungen aller Altersstufen. Die Gesellschaft verfolgt daher ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke im Sinne des Abschnitts "Steuerbegünstigte Zwecke" der Abgabenordnung § 52 Abs. 2 Nr. 10. Der Zweck wird insbesondere verwirklicht durch a) Das Angebot von ambulanten und stationären Assistenz- und Pflegeleistungen, Kurzzeitpflege und Freizeitangebote für Menschen mit Einschränkungen, Behinderungen, Erkrankungen oder anderen Ursachen, die zum Bedarf einer Unterstützung durch Assistenz oder Pflege im Alltag führen. b) Die Ausbildung, Einbindung und ggf. Beschäftigung von Menschen mit und ohne Behinderungen zur Erbringung der Leistungen unter Punkt a). c) Die Förderung und Unterstützung von sonstigen Initiativen, Aktivitäten und Entwicklungen, die der inklusiven Teilhabe von Menschen mit Behinderungen an der Gesellschaft förderlich sind. Die Gesellschaft kann andere gemeinnützige Organisationen unterstützen, soweit diese den obigen Zwecken dienlich sind. Sie kann den Unternehmenszweck auch durch die Sammlung von Spenden und deren eigenverantwortliche Verwendung sowie der Weitergabe an gemeinnützige Organisationen / Gesellschaften, zur Förderung der obigen Zwecke verwirklichen. Die Gesellschaft ist zu allen Maßnahmen berechtigt, die zur Erreichung des Gesellschaftszwecks notwendig und nützlich erscheinen, auch zur Aufnahme weiterer Geschäftszweige. Sie kann sich an anderen Unternehmen beteiligen und auch solche erwerben und Zweigniederlassungen errichten. Die Gesellschaft kann alle Maßnahmen ergreifen, die der Förderung des Gesellschaftszwecks dienen. Mittel der Gesellschaft dürfen nur für die satzungsmäßigen Zwecke verwendet werden. Die Gesellschafter erhalten keine Zuwendungen aus Mitteln der Gesellschaft. Die Gesellschafter dürfen keine Gewinnanteile in ihrer Eigenschaft als Gesellschafter aus Mitteln der Gesellschaft erhalten. Sie erhalten bei ihrem Ausscheiden oder Auflösen der Gesellschaft oder bei Wegfall steuerbegünstigter Zwecke nicht mehr als ihre eingezahlten Kapitalanteile und den gemeinen Wert ihrer geleisteten Sacheinlagen zurück. Die Gesellschafter, sofern sie selbst gemeinnützig sind, dürfen jedoch Spenden der Gesellschaft erhalten und diese wiederum für ihre satzungsgemäßen Zwecke verwenden. Es darf keine Person durch Ausgaben, die dem Zweck der Gesellschaft fremd sind, oder durch unverhältnismäßig hohe Vergütungen begünstigt werden. Die Mitglieder der Organe der Gesellschaft sowie mit Aufgaben zur Förderung der Gesellschaft betraute Personen haben gegenüber der Gesellschaft einen Anspruch auf Ersatz der ihnen in Zusammenhang mit ihrer Amtsausübung entstandenen Aufwendungen (§ 670 BGB). Bei Auflösung der Gesellschaft oder bei Wegfall steuerbegünstigter Zwecke fällt das Vermögen der Gesellschaft, soweit es die eingezahlten Kapitalanteile der Gesellschafter und den gemeinen Wert der von den Gesellschaftern geleisteten Sacheinlagen übersteigt, an TABEA (Tagesbeschäftigung Aachen e.V.) und IWA (Inklusiv wohnen Aachen e.V.) zu gleichen Teilen, die es unmittelbar und ausschließlich für gemeinnützige Zwecke zu verwenden haben. Die Vermögensübertragung darf erst nach vorheriger Zustimmung der für die Gesellschaft zuständigen Finanzbehörde vollzogen werden.' Das eingetragene Stammkapital beläuft sich aktuell auf 25.000,00 EUR. Die INGA gGmbH (Inklusion Neu Gestalten Aachen) weist zur Zeit einen Entscheider in der ersten Führungsebene auf (z.B. Geschäftsführer und Prokuristen).
(Letzte Profiländerung: 06.04.2024)

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Registermeldungen 2

Nummer
der
Eintra­gung
a) Firma
b) Sitz, Niederlassung, inländische
Geschäftsanschrift, empfangsberechtigte
Person, Zweigniederlassungen
c) Gegenstand des Unternehmens
Grund- oder
Stammkapital
a) Allgemeine Vertretungsregelung
b) Vorstand, Leitungsorgan, geschäftsführende
Direktoren, persönlich haftender Gesellschafter,
Geschäftsführer, Vertretungsberechtigte und
besondere Vertretungsbefugnis
Prokura a) Rechtsform, Beginn, Satzung oder Gesellschaftsvertrag
b) Sonstige Rechtsverhältnisse
a) Tag der Eintragung
b) Bemerkungen
2 b)
Änderung zur
Geschäftsanschrift:
An der Schmit 5 + 7, 52078 Aachen
Prokura erloschen:
Schmidt, Jennifer, Linnich, * ‒.‒.‒‒
a)
05.04.2024
Gordalla
1 a)
INGA gGmbH (Inklusion Neu Gestalten
Aachen)
b)
Aachen
Geschäftsanschrift:
An der Schmitt 5 + 7, 52078 Aachen
c)
Die Gesellschaft verfolgt ausschließlich und
unmittelbar gemeinnützige Zwecke im
Sinne des Abschnitts "Steuerbegünstigte
Zwecke" der Abgabenordnung. Der Verein
ist selbstlos tätig; er verfolgt nicht in erster
Linie eigenwirtschaftliche Zwecke.Der
Zweck der Gesellschaft ist die Hilfe für
Menschen mit Behinderungen und / oder
Erkrankungen aller Altersstufen. Die
Gesellschaft verfolgt daher ausschließlich
und unmittelbar gemeinnützige Zwecke im
Sinne des Abschnitts "Steuerbegünstigte
Zwecke" der Abgabenordnung § 52 Abs. 2
Nr. 10.
Der Zweck wird insbesondere verwirklicht
durch
a) Das Angebot von ambulanten und
stationären Assistenz- und
Pflegeleistungen, Kurzzeitpflege und
Freizeitangebote für Menschen mit
Einschränkungen, Behinderungen,
Erkrankungen oder anderen Ursachen, die
zum Bedarf einer Unterstützung durch
Assistenz oder Pflege im Alltag führen.
b) Die Ausbildung, Einbindung und ggf.
Beschäftigung von Menschen mit und ohne
Behinderungen zur Erbringung der
Leistungen unter Punkt a).
c) Die Förderung und Unterstützung von
sonstigen Initiativen, Aktivitäten und
Entwicklungen, die der inklusiven Teilhabe
von Menschen mit Behinderungen an der
Gesellschaft förderlich sind.
Die Gesellschaft kann andere
gemeinnützige Organisationen
unterstützen, soweit diese den obigen
Zwecken dienlich sind.
Sie kann den Unternehmenszweck auch
durch die Sammlung von Spenden und
deren eigenverantwortliche Verwendung
sowie der Weitergabe an gemeinnützige
Organisationen / Gesellschaften, zur
Förderung der obigen Zwecke
verwirklichen.
Die Gesellschaft ist zu allen Maßnahmen
berechtigt, die zur Erreichung des
Gesellschaftszwecks notwendig und
nützlich erscheinen, auch zur Aufnahme
weiterer Geschäftszweige. Sie kann sich an
anderen Unternehmen beteiligen und auch
solche erwerben und
Zweigniederlassungen errichten. Die
Gesellschaft kann alle Maßnahmen
ergreifen, die der Förderung des
Gesellschaftszwecks dienen.
Mittel der Gesellschaft dürfen nur für die
satzungsmäßigen Zwecke verwendet
werden. Die Gesellschafter erhalten keine
Zuwendungen aus Mitteln der Gesellschaft.
Die Gesellschafter dürfen keine
Gewinnanteile in ihrer Eigenschaft als
Gesellschafter aus Mitteln der Gesellschaft
erhalten. Sie erhalten bei ihrem
Ausscheiden oder Auflösen der
Gesellschaft oder bei Wegfall
steuerbegünstigter Zwecke nicht mehr als
ihre eingezahlten Kapitalanteile und den
gemeinen Wert ihrer geleisteten
Sacheinlagen zurück.
Die Gesellschafter, sofern sie selbst
gemeinnützig sind, dürfen jedoch Spenden
der Gesellschaft erhalten und diese
wiederum für ihre satzungsgemäßen
Zwecke verwenden.
Es darf keine Person durch Ausgaben, die
dem Zweck der Gesellschaft fremd sind,
oder durch unverhältnismäßig hohe
Vergütungen begünstigt werden.
Die Mitglieder der Organe der Gesellschaft
sowie mit Aufgaben zur Förderung der
Gesellschaft betraute Personen haben
gegenüber der Gesellschaft einen
Anspruch auf Ersatz der ihnen in
Zusammenhang mit ihrer Amtsausübung
entstandenen Aufwendungen (§ 670 BGB).
Bei Auflösung der Gesellschaft oder bei
Wegfall steuerbegünstigter Zwecke fällt das
Vermögen der Gesellschaft, soweit es die
eingezahlten Kapitalanteile der
Gesellschafter und den gemeinen Wert der
von den Gesellschaftern geleisteten
Sacheinlagen übersteigt, an TABEA
(Tagesbeschäftigung Aachen e.V.) und
IWA (Inklusiv wohnen Aachen e.V.) zu
gleichen Teilen, die es unmittelbar und
ausschließlich für gemeinnützige Zwecke
zu verwenden haben. Die
Vermögensübertragung darf erst nach
vorheriger Zustimmung der für die
Gesellschaft zuständigen Finanzbehörde
vollzogen werden.
25.000,00
EUR
a)
Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er
die Gesellschaft allein. Sind mehrere
Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft
durch zwei Geschäftsführer oder durch einen
Geschäftsführer gemeinsam mit einem
Prokuristen vertreten.
b)
Geschäftsführer:
Haugg, Wolfgang, Hauset / Belgien, * ‒.‒.‒‒
einzel­vertretungs­berech­tigt.
Einzelprokura:
Schmidt, Jennifer, Linnich, * ‒.‒.‒‒
a)
Gesellschaft mit beschränkter Haftung
Gesellschaftsvertrag vom 26.06.2023
a)
21.07.2023
Bergmann

Historie 2

05.04.2024
Entscheideränderung

Austritt
Frau Jennifer Schmidt
Prokurist

21.07.2023
Entscheideränderung

Eintritt
Herr Wolfgang Haugg
Geschäftsführer

Entscheideränderung

Eintritt
Frau Jennifer Schmidt
Prokurist