HRB 15823: INJOY Köthen GmbH, Köthen (Anhalt), Lindenstraße 10 a, 06366 Köthen (Anhalt). Die Verschmelzung wurde am 20.12.2019 in das Register der übernehmenden Gesellschaft eingetragen (siehe Amtsgericht Offenbach am Main HRA 42656).
HRB 15823: INJOY Köthen GmbH, Köthen (Anhalt), Lindenstraße 10 a, 06366 Köthen (Anhalt). Die Gesellschaft hat im Wege der Abspaltung nach Maßgabe des Spaltungs- und Übernahmevertrages vom 19.08.2019 sowie der Beschlüsse der Gesellschafterversammlung vom selben Tage Teile ihres Vermögens (Betriebsteil Betreiben einer Freizeit- und Fitnessanlage) auf die INJOY KRG GmbH mit dem Sitz in Münster (Amtsgericht Darmstadt HRB 98690) übertragen. Nicht eingetragen: Den Gläubigern der an der Spaltung beteiligten Rechtsträger is,t wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Spaltung nach §§ 125, 19 Abs. 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht ihnen jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, daß durch die Spaltung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.Die Gesellschaft ist auf Grund des Verschmelzungsvertrages vom 23.08.2019 sowie der Beschlüsse der Gesellschafterversammlungen vom selben Tage mit der IL Gumbrecht UG (haftungsbeschränkt) & Co. KG mit dem Sitz in Rödermark (Amtsgericht Offenbach am Main HRA 42656) verschmolzen. Die Verschmelzung wird erst wirksam mit der Eintragung der Verschmelzung in das Handelsregister der übernehmenden Gesellschaft. Nicht eingetragen:Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht ihnen jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
HRB 15823:INJOY Köthen GmbH, Köthen (Anhalt), Lindenstraße 10 a, 06366 Köthen (Anhalt).Die Gesellschafterversammlung vom 24.08.2011 hat die Änderung des § 2 (Gegenstand des Unternehmens) der Satzung beschlossen. Neuer Gegenstand: Der Betrieb einer Freizeit- und Fitneßanlage, das Betreiben einer eines Sonnenstudios (Solarium), die Durchführung von damit im Zusammenhang stehenden Verkaufsveranstaltungen und Lehrgängen sowie der Verkauf von Bekleidung, Nahrungskonzentraten sowie Sporterfrischungsgetränken an eingetragene Mitglieder des Fitneßstudios. Die Gesellschaft hat im Wege der Ausgliederung gemäß Ausgliederungsvertrag vom 24.08.2011 mit Nachtrag vom 16.09.2014 sowie der Beschlüsse der Gesellschafterversammlungen von denselben Tagen Teile ihres Vermögens (Teilbetrieb Sauna) auf die Ralf Gumbrecht Vermietungsgesellschaft mbH & Co. KG mit dem Sitz in Köthen (Amtsgericht Stendal HRA 931) übertragen. Nicht eingetragen: Den Gläubigern der an der Ausgliederung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Ausgliederung nach §§125, 19 Abs. 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Diese Recht steht ihnen jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Ausgliederung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
INJOY Lady Köthen GmbH, Köthen (Anhalt), Lindenstraße 10 a, 06366 Köthen (Anhalt). Die Gesellschafterversammlung vom 06.05.2013 hat die Änderung des § 1 (Firma) der Satzung beschlossen. Neue Firma: INJOY Köthen GmbH. Personenbezogene Daten (Wohnort) geändert, nun: Geschäftsführer: Gumbrecht, Ralf, Köthen (Anhalt), * ‒.‒.‒‒, einzelvertretungsberechtigt; mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.
INJOY Lady Köthen GmbH, Köthen (Lindenstraße 10a, 06366 Köthen). Die Gesellschaft hat am 30.11.2006 mit der dem Einzelunternehmen Ralf Gumbrecht, Zörbig als herrschendem Unternehmen einen Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag geschlossen. Die Gesellschafterversammlung hat mit Beschluss vom 01.12.2006 zugestimmt.