HRB 709441: INJOYmed Müllheim GmbH, Müllheim, Bahnhofstraße 10, 79379 Müllheim. Bestellt als Geschäftsführer: Fauser, Stefan, Müllheim, * ‒.‒.‒‒, einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Nicht mehr Geschäftsführer: Schäfer, Astrid Gisela, Müllheim, * ‒.‒.‒‒.
INJOYmed Müllheim GmbH, Müllheim, Bahnhofstraße 10, 79379 Müllheim. Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 20.12.2012. Geschäftsanschrift: Bahnhofstraße 10, 79379 Müllheim. Gegenstand: Das Betreiben eines Fitness- und Wellnessstudios mit Sauna, Ernährungs- und Gesundheitsberatung sowie der Vertrieb von Fitness- und Gesundheitsartikeln aller Art und andere diesem Zweck dienliche Vorhaben. Stammkapital: 25.000,00 EUR. Allgemeine Vertretungsregelung: Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, vertritt er allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, vertreten zwei gemeinsam oder ein Geschäftsführer mit einem Prokuristen. Einzelvertretungsbefugnis kann erteilt werden. Die Geschäftsführer können von den Beschränkungen des § 181 BGB allgemein befreit werden. Geschäftsführer: Schäfer, Astrid Gisela, Müllheim, * ‒.‒.‒‒, einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Die Gesellschaft (übernehmender Rechtsträger) ist entstanden infolge Ausgliederung des von der Einzelkauffrau Schäfer, Astrid Gisela, Müllheim, * ‒.‒.‒‒ als Inhaberin der Firma "INJOYmed Müllheim e. K.", Müllheim (Amtsgericht Freiburg i. Br. HRA 703153) betriebenen Unternehmens nach Maßgabe des Ausgliederungsplans vom 20.12.2012. Auf die bei Gericht eingereichten Urkunden wird Bezug genommen. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Ausgliederung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Ausgliederung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Ausgliederung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.