INKA Immobilien GmbH, München (Neuhauserstr. 5/IV, 80331 München). Die Verschmelzung wurde am 29.08.2006 in das Register der übernehmenden Gesellschaft eingetragen (siehe Amtsgericht München HRA 83404).
INKA Immobilien GmbH, München (Neuhauserstr. 5/IV, 80331 München). Die Gesellschaft ist auf Grund des Verschmelzungsvertrages vom 04.08.2006 sowie des Beschlusses ihrer der Gesellschafterversammlung vom selben Tag und des Beschlussesder übernehmenden Gesellschaft vom 04.08.2006 mit Berichtigungsfeststellung vom 11.08.2006 mit der INKA Holding GmbH & Co. KG mit dem Sitz in München (Amtsgericht München HRA 83404) verschmolzen. Die Verschmelzung wird erst wirksam mit der Eintragung der Verschmelzung in das Handelsregister der übernehmenden Gesellschaft. Nicht eingetragen: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht ihnen jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.