INKA One GmbH, München, Neuhauser Str. 5, 80331 München. Die Verschmelzung wurde am 09.08.2011 in das Register der übernehmenden Gesellschaft eingetragen (siehe Amtsgericht München HRA 83404).
INKA One GmbH, München, Neuhauser Str. 5, 80331 München. Die Gesellschaft ist als übertragender Rechtsträger auf Grund des Verschmelzungsvertrages vom 25.07.2011 sowie der Beschlüsse der Gesellschafterversammlungen vom selben Tag mit der INKA Holding GmbH & Co. KG mit dem Sitz in München (Amtsgericht München HRA 83404) verschmolzen. Die Verschmelzung wird erst wirksam mit der Eintragung der Verschmelzung in das Handelsregister der übernehmenden Gesellschaft. Nicht eingetragen: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG bekannt gemacht worden ist, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht ihnen jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
INKA One GmbH, München (Neuhauser Str. 5, 80331 München). Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 21.06.2006. Gegenstand des Unternehmens: Erwerb, Halten, Verwaltung und Veräußerung von in- und ausländischen Unternehmensbeteiligungen, Erwerb, Errichtung, Veräußerung und Führung von Unternehmen im In- und Ausland und Finanzierung von verbundenen Unternehmen. Stammkapital: 25.000,00 EUR. Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. Geschäftsführer: Dr. Inselkammer, Jannik, Ottobrunn, * ‒.‒.‒‒, einzelvertretungsberechtigt; mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.