HRB 6754: INLINE Unternehmensberatung für Fitness- und Wellnessanlagen GmbH, Dorsten, Borkener Str. 64, 46284 Dorsten. Die Verschmelzung ist im Register der übernehmenden ACISO Fitness & Health GmbH am 11.07.2019 eingetragen worden; von Amts wegen eingetragen gemäß § 19 Abs. 2 UmwG.
HRB 6754: INLINE Unternehmensberatung für Fitness- und Wellnessanlagen GmbH, Dorsten, Borkener Str. 64, 46284 Dorsten. Die Gesellschaft ist als übernehmender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 05.06.2019 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom 05.06.2019 und der Gesellschafterversammlung des übertragenden Rechtsträgers vom 05.06.2019 mit der INJOY quality cooperation GmbH mit Sitz in Dorsten (Amtsgericht Gelsenkirchen HRB 6721) verschmolzen. Als nicht eingetragen wird bekannt gemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
HRB 6754: INLINE Unternehmensberatung für Fitness- und Wellnessanlagen GmbH, Dorsten, Borkener Str. 64, 46284 Dorsten. Die Gesellschaft ist als übernehmender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 05.06.2019 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom 05.06.2019 und der Gesellschafterversammlung des übertragenden Rechtsträgers vom 05.06.2019 mit der VitamIN M GmbH mit Sitz in Dorsten (Amtsgericht Gelsenkirchen HRB 9838) verschmolzen. Als nicht eingetragen wird bekannt gemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
HRB 6754: INLINE Unternehmensberatung für Fitness- und Wellnessanlagen GmbH, Dorsten, Borkener Str. 64, 46284 Dorsten. Die Gesellschaft ist als übernehmender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 05.06.2019 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom 05.06.2019 und der Gesellschafterversammlung des übertragenden Rechtsträgers vom 05.06.2019 mit der WINstitut für Berufs- und Weiterbildung GmbH mit Sitz in Dorsten (Amtsgericht Gelsenkirchen HRB 9076) verschmolzen. Als nicht eingetragen wird bekannt gemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
HRB 6754: INLINE Unternehmensberatung für Fitness- und Wellnessanlagen GmbH, Dorsten, Borkener Str. 64, 46284 Dorsten. Die Gesellschaft ist als übertragender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 05.06.2019 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom 05.06.2019 und der Gesellschafterversammlung des übernehmenden Rechtsträgers vom 05.06.2019 mit der ACISO Fitness & Health GmbH mit Sitz in München (Amtsgericht München HRB 184012) verschmolzen. Die Verschmelzung wird erst wirksam mit Eintragung auf dem Registerblatt des übernehmenden Rechtsträgers. Als nicht eingetragen wird bekannt gemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
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