INMEDEA GmbH, Reutlingen, Gerhard-Kindler-Straße 6, 72770 Reutlingen. Die Eintragung der Verschmelzung im Register des Sitzes des übernehmenden Rechtsträgers ist am 30.11.2011 erfolgt. Gemäß § 19 Abs. 2 UmwG von Amts wegen eingetragen. Das Registerblatt ist geschlossen.
INMEDEA GmbH, Reutlingen, Gerhard-Kindler-Straße 6, 72770 Reutlingen. Die Gesellschaft (übertragender Rechtsträger) ist aufgrund des Verschmelzungsvertrages vom 15.08.2011 und der Versammlungsbeschlüsse der beteiligten Rechtsträger vom selben Tage mit der Gesellschaft mit beschränkter Haftung "CompuGROUP Beteiligungsgesellschaft mbH", Koblenz (Amtsgericht Koblenz HRB 3020) verschmolzen (Verschmelzung zur Aufnahme). Die Verschmelzung wird erst mit der Eintragung der Verschmelzung im Register des Sitzes des übernehmenden Rechtsträgers wirksam. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
INMEDEA GmbH, Reutlingen, Gerhard-Kindler-Straße 6, 72770 Reutlingen.Die Gesellschaft hat am 22.04.2010 die Liste über die Zusammensetzung des Aufsichtsrats zum Handelsregister eingereicht.
INMEDEA GmbH, Tübingen, Gerhard-Kindler-Straße 6, 72770 Reutlingen.Die Gesellschafterversammlung vom 08.05.2009 hat die Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 1 (Sitz) beschlossen. Sitz verlegt; nun: Reutlingen. Geschäftsanschrift: Gerhard-Kindler-Straße 6, 72770 Reutlingen.
INMEDEA GmbH, Tübingen (Schaffhausenstr. 113, 72072 Tübingen). Die Gesellschafterversammlung vom 19.01.2007 hat die Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 6 (Geschäftsführung) und § 7 (Beirat) beschlossen.