HRB 24083: INNOVA Massivhaus GmbH, Plauen, Hegelstraße 36, 08527 Plauen. Die Gesellschaft ist aufgelöst. Ist nur ein Liquidator bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Liquidatoren bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Liquidatoren oder durch einen Liquidator gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. Nunmehr Liquidator: Unger, André, Oelsnitz/Vogtl., * ‒.‒.‒‒, einzelvertretungsberechtigt; mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.
HRB 24083: INNOVA Massivhaus GmbH, Plauen, Alte Reichenbacher Straße 6, 08529 Plauen. Änderung der Geschäftsanschrift: Hegelstraße 36, 08527 Plauen.
INNOVA Massivhaus GmbH, Plauen (Alte Reichenbacher Str. 06, 08527 Plauen). Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 21.11.2007 mit Nachtrag vom 29.02.2008. Gegenstand des Unternehmens: Planung und/oder Durchführung von Bauvorhaben, insbesondere Erstellung von schlüsselfertigen Häusern in massiver Bauweise, als Bauherr im eigenen Namen für eigene Rechnung oder fremde Rechnung als Baubetreuer in fremden Namen für fremde Rechnung. Stammkapital: 25.000,00 EUR. Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. Geschäftsführer: Unger, André, Oelsnitz, * ‒.‒.‒‒, einzelvertretungsberechtigt; mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Entstanden durch Umwandlung der Unger Bau GmbH & Co.KG INNOVA-Massivhaus, mit dem Sitz in Plauen (Amtsgericht Chemnitz, HRA 3085).Als nicht eingetragen wird veröffentlicht: Den Gläubigern der an der Umwandlung beteiligten Rechtsträgern ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Umwandlung in das Register des Sitzes desjenigen Rechträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Umwandlung die Erfüllung der Forderung gefährdet wird.