INNOVA PLAST Kunststofftechnik GmbH, Bielefeld, Schelpmilser Weg 14b, 33609 Bielefeld.Die Gesellschaft ist als übertragender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 28.05.2009 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom 12.08.2009 und der Gesellschafterversammlung des übernehmenden Rechtsträgers vom 12.08.2009 mit der PEP Fördertechnik GmbH mit Sitz in Bielefeld (AG Bielefeld HRB 35367) verschmolzen. Die Verschmelzung ist auf dem Registerblatt des übernehmenden Rechtsträgers am 13.10.2009 eingetragen worden. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
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