HRB 27866: INNOVACON Massivbau GmbH, Duisburg, Schifferstr. 166, 47059 Duisburg. Durch Beschluss des Amtsgerichts Duisburg vom 22.06.2016 (64 IN 2/16) ist das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Gesellschaft eröffnet. Die Gesellschaft ist aufgelöst. Gemäß § 65 Absatz 1 Satz 3 GmbHG von Amts wegen eingetragen.
HRB 27866: INNOVACON Massivhaus GmbH, Duisburg, Schifferstr. 166, 47059 Duisburg. INNOVACON Massivbau GmbH.
HRB 27866: INNOVACON Massivhaus GmbH, Duisburg, Schifferstr. 166, 47059 Duisburg. Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 31.08.2015. Geschäftsanschrift: Schifferstr. 166, 47059 Duisburg. Gegenstand: ist die Tätigkeit als Generalübernehmer, insbesondere die schlüsselfertige Errichtung von Eigenheimen. Stammkapital: 25.000,00 EUR. Allgemeine Vertretungsregelung: Die Gesellschaft hat einen oder mehrere Geschäftsführer. Ist nur ein Geschäftsführer berufen, so vertritt dieser die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer gemeinsam oder durch einen Geschäftsführer zusammen mit einem Prokuristen vertreten. Durch Gesellschafterbeschluss kann Geschäftsführern die Befugnis erteilt werden, die Gesellschaft einzeln zu vertreten oder im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte vorzunehmen. Geschäftsführer: Vazquez Born, Ann-Kathrin, Krefeld, * ‒.‒.‒‒, einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Einzelprokura: Overhage, Michael, Mönchengladbach, * ‒.‒.‒‒. Entstanden durch Umwandlung im Wege des Formwechsels der INNOVACON Massivbau GmbH & Co. KG, Moers (Amtsgericht Kleve, HR A 3947) nach Maßgabe des Beschlusses der Gesellschafterversammlung vom 31.08.2015. Als nicht eingetragen wird bekannt gemacht: Den Gläubigern der an der #DV.UmF(Text="Bitte wählen Sie die zutreffende Art nach UmwG aus!",Eingabe="Verschmelzung","Aufspaltung","Abspaltung","Ausgliederung","Vermögensübertragung","formwechselnden Umwandlung") beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der #DV.UmF in das Register des Sitzes #DV.RTr(Text="Bitte wählen Sie aus, ob ein oder mehrere andere Rechtsträger betroffen sind!",Eingabe="desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger","derjenigen Rechtsträger deren Gläubiger") sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die #DV.UmF die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.