HRB 11125: INO - METALLVERARBEITUNG GmbH, Straubing, Kreuzweg 47, 94315 Straubing. Ist nur ein Liquidator bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Liquidatoren bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Liquidatoren oder durch einen Liquidator gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. Geändert, nun: Liquidator: Schneiker, Ingrid, Straubing, * ‒.‒.‒‒, einzelvertretungsberechtigt; mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Vertretungsbefugnis erloschen: Geschäftsführer: Schneiker, Norbert, Straubing, * ‒.‒.‒‒. Die Liquidation ist beendet. Die Gesellschaft ist erloschen.
INO - METALLVERARBEITUNG GmbH, Straubing, Kreuzweg 47, 94315 Straubing. Die Gesellschafterversammlung vom 29.04.2013 hat die Änderung des § 2 Abs. 1 (Gegenstand des Unternehmens) der Satzung beschlossen. Neuer Unternehmensgegenstand: Montieren und Verarbeiten von Metallgegenständen sowie die Arbeitnehmerüberlassung.
INO - METALLVERARBEITUNG GmbH, Straubing (Kreuzweg 17, 94315 Straubing). Bestellt: Geschäftsführer: Schneiker, Norbert, Straubing, * ‒.‒.‒‒, einzelvertretungsberechtigt; mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.
INO - METALLVERARBEITUNG GmbH, Straubing (Kreuzweg 47, 94315 Straubing). Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 06.05.2005. Gegenstand des Unternehmens: Montieren und Verarbeiten von Metallgegenständen. Stammkapital: 25.000,00 EUR. Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. Geschäftsführer: Schneiker, Ingrid, Straubing, * ‒.‒.‒‒, einzelvertretungsberechtigt; mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Nicht eingetragen: Bekanntmachungsblatt ist der Bundesanzeiger.