HRB 68317: INOAC EUROPE GmbH, Düsseldorf, Georg-Glock-Straße 4, 40474 Düsseldorf. Die Liquidation ist beendet. Die Gesellschaft ist gelöscht.
HRB 68317: INOAC EUROPE GmbH, Düsseldorf, Georg-Glock-Straße 4, 40474 Düsseldorf. Die Gesellschaft ist aufgelöst. Nicht mehr Geschäftsführer: Honda, Masahito, Ibaraki-ken/Japan / Japan, * ‒.‒.‒‒. Bestellt als Liquidator: Kaneko, Hironaga, Meerbusch, * ‒.‒.‒‒, einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Ist nur ein Liquidator bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Liquidatoren bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Liquidatoren oder durch einen Liquidator gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. Jedem Liquidator kann Einzelvertretungsbefugnis und/oder Befreiung von den Beschränkungen des § 181 BGB erteilt werden. Prokura erloschen: Eizenhöfer, Günter Franz Georg, Heppenheim, * ‒.‒.‒‒; Okumura, Akira, Ichikawashi, Chiba-ken/Japan, * ‒.‒.‒‒.
INOAC EUROPE GmbH, Düsseldorf, Georg-Glock-Straße 4, 40474 Düsseldorf. Gesamtprokura gemeinsam mit einem Geschäftsführer: Eizenhöfer, Günter Franz Georg, Heppenheim, * ‒.‒.‒‒; Okumura, Akira, Ichikawashi, Chiba-ken/Japan, * ‒.‒.‒‒.
INOAC EUROPE GmbH, Düsseldorf, Georg-Glock-Straße 4, 40474 Düsseldorf. Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 30.05.2012. Geschäftsanschrift: Georg-Glock-Straße 4, 40474 Düsseldorf. Gegenstand: Marketing, Herstellung, Im- und Export und Vertrieb und Handel sowie Investition in, von und mit Erzeugnissen auf der Basis von Gummi, Urethan, Plastik, Polyurethan und zusammengesetzten Materialien und alle damit zusammenhängende Geschäfte. Stammkapital: 25.000,00 EUR. Allgemeine Vertretungsregelung: Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer zusammen mit einem Prokuristen vertreten. Einzelnen Geschäftsführern kann durch Beschluss der Gesellschafter alleinige Vertretungsbefugnis und Befreiung von den Beschränkungen des § 181 BGB erteilt werden. Geschäftsführer: Honda, Masahito, Ibaraki-ken/Japan, * ‒.‒.‒‒, einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.