INOTECH Medizintechnik GmbH, Nabburg (Boschstr. 3, 92507 Nabburg). Die Verschmelzung wurde am 18.09.2006 in das Register der übernehmenden Gesellschaft eingetragen (siehe Amtsgericht Amberg HRB 1278).
INOTECH Medizintechnik GmbH, Nabburg (Boschstr. 3, 92507 Nabburg). Die Gesellschaft ist auf Grund des Verschmelzungsvertrages vom 03.08.2006 sowie der Beschlüsse der Gesellschafterversammlungen vom selben Tag mit der INOTECH Kunststofftechnik GmbH mit dem Sitz in Nabburg (Amtsgericht Amberg HRB 1278) verschmolzen. Die Verschmelzung wird erst wirksam mit der Eintragung der Verschmelzung in das Handelsregister der übernehmenden Gesellschaft. Nicht eingetragen: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht ihnen jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.