HRB 199606: INPRO Süd GmbH, Kranzberg, Landkreis Freising, Raiffeisenstraße 28, 85402 Kranzberg. Über das Vermögen der Gesellschaft ist durch Beschluss des Amtsgerichts Landshut vom 17.11.2020 (Az. IN 410/20) das Insolvenzverfahren eröffnet worden. Die Gesellschaft ist dadurch aufgelöst. Von Amts wegen eingetragen nach § 65 GmbHG.
HRB 199606: INPRO Süd GmbH, Kranzberg, Landkreis Freising, Raiffeisenstraße 28, 85402 Kranzberg. Die Gesellschafterversammlung vom 29.03.2018 hat die Änderung des § 3 (Gegenstand des Unternehmens) der Satzung beschlossen. Neuer Unternehmensgegenstand: Handel mit chemischen und technischen Produkten, insbesondere für Oberflächenbehandlung, sowie Erbringung von Dienstleistungen in der Lohnbeschichtung.
INPRO Süd GmbH, Kranzberg, Landkreis Freising, Raiffeisenstraße 28, 85402 Kranzberg. Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 08.05.2012 mit Nachtrag vom 27.06.2012. Geschäftsanschrift: Raiffeisenstraße 28, 85402 Kranzberg. Gegenstand des Unternehmens: Handel mit chemischen und technischen Produkten, insbesondere für die Oberflächenbehandlung. Stammkapital: 25.000,00 EUR. Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. Geschäftsführer: Englmeier, Gabriele, Kranzberg, * ‒.‒.‒‒, einzelvertretungsberechtigt; mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen Rechtsgeschäfte abzuschließen. Entstanden durch Ausgliederung des einzelkaufmännischen Unternehmens Englmeier Gabriele Maler-und Industriebedarf e.K. mit dem Sitz in Kranzberg, Landkreis Freising (Amtsgericht München HRA 99013) aus dem Vermögen des Inhabers. Nicht eingetragen: Den Gläubigern der an der Ausgliederung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Ausgliederung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach §§ 125, 19 Abs. 3 UmwG bekannt gemacht worden ist, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht ihnen jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Ausgliederung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.