Nummer
der
Eintragung |
a) Firma
b) Sitz, Niederlassung, inländische
Geschäftsanschrift, empfangsberechtigte
Person, Zweigniederlassungen
c) Gegenstand des Unternehmens |
Grund- oder
Stammkapital |
a) Allgemeine Vertretungsregelung
b) Vorstand, Leitungsorgan, geschäftsführende
Direktoren, persönlich haftender Gesellschafter,
Geschäftsführer, Vertretungsberechtigte und
besondere Vertretungsbefugnis |
Prokura |
a) Rechtsform, Beginn, Satzung oder Gesellschaftsvertrag
b) Sonstige Rechtsverhältnisse |
a) Tag der Eintragung
b) Bemerkungen |
13 |
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b)
Nicht mehr
Geschäftsführer:
Werner, Ulrike, Bielefeld, * ‒.‒.‒‒ |
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a)
16.02.2023
Andersen |
HRB 8014: INTAL Bildung und Beruf gemeinnützige GmbH, Halle (Westf.), Goebenstraße 13, 33790 Halle (Westf.). Bestellt als Geschäftsführer: Dimitsa-Deschner, Annetta, Steinhagen, * ‒.‒.‒‒. Nicht mehr Geschäftsführer: Panhorst, Jutta, Borgholzhausen, * ‒.‒.‒‒.
HRB 8014: INTAL Bildung und Beruf gemeinnützige GmbH, Halle (Westf.), Goebenstraße 13, 33790 Halle (Westf.). Die Gesellschafterversammlungen vom 16.12.2019 und 21.01.2020 haben Änderungen des Gesellschaftsvertrages in § 8 (Geschäftsführung und Vertretung) und § 13 (Dauer der Gesellschaft, Auflösung) beschlossen. Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. Prokura erloschen: Ermshaus-Oberschelp, Jutta, Halle (Westf.), * ‒.‒.‒‒.
HRB 8014: Ravensberger Jugend-Bildungshaus gemeinnützige GmbH, Halle (Westf.), Kaiserstraße 10, 33790 Halle (Westf.). Die Gesellschafterversammlung vom 09.07.2019 hat eine Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 1 (Firma, Sitz) und mit ihr die Änderung der Firma beschlossen. Neue Firma: INTAL Bildung und Beruf gemeinnützige GmbH. Änderung zur Geschäftsanschrift: Goebenstraße 13, 33790 Halle (Westf.).
HRB 8014: Ravensberger Jugend-Bildungshaus gemeinnützige GmbH, Halle (Westf.), Kaiserstraße 10, 33790 Halle (Westf.). Die Ausgliederung ist mit der Eintragung auf dem Registerblatt des übertragenden Rechtsträgers am 30.08.2019 wirksam geworden. Als nicht eingetragen wird bekannt gemacht: Den Gläubigern der an der Ausgliederung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Ausgliederung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Ausgliederung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
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