INTEC Autorecycling GmbH, Essen (Gildehofstraße 1, 45127 Essen). Die Verschmelzung ist im Register der übernehmenden AGR Entsorgung GmbH am 07. Oktober 2005 eingetragen worden; von Amts wegen eingetragen gemäß § 19 Abs. 2 UmwG.
INTEC Autorecycling GmbH, Essen (Gildehofstraße 1, 45127 EssenDie Gesellschaft ist aufgrund des Verschmelzungsvertrages vom 22. August 2005 und der Zustimmungsbeschlüsse der Gesellschafterversammlungen der beteiligten Gesellschaften vom selben Tag mit der AGR Entsorgung GmbH mit Sitz in Herten (AG Recklinghausen, HRB 4838) durch Übertragung ihres Vermögens als Ganzes auf diese gemäß § 2 Ziff. 1 UmwG verschmolzen. Nicht eingetragen: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Gesellschaften ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes derjenigen Gesellschaft, deren Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.