INTEC Handels- und Beteiligungsgesellschaft mbH, Essen, (Berliner Str. 26 - 36, 58135 Hagen).Die Verschmelzung ist im Register der übernehmenden Nürnberger Bund Produktionsverbindungshandels GmbH am 03.04.2007 eingetragen worden; von Amts wegen eingetragen gemäß § 19 Abs. 2 UmwG.
INTEC Handels- und Beteiligungsgesellschaft mbH, Essen (Theodor-Althoff-Str. 45, 45133 Essen). Die Gesellschaft ist als übertragender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 13.12.2006 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom 13.12.2006 und der Gesellschafterversammlung des übernehmenden Rechtsträgers vom 20.12.2006 mit der Nürnberger Bund Produktionshandel GmbH mit Sitz in Elmshorn (Amtsgericht Pinneberg, HRB B 6681 PI) verschmolzen. Die Verschmelzung wird erst wirksam mit Eintragung auf dem Registerblatt des übernehmenden Rechtsträgers. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Gesellschaften ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
INTEC Handels- und Beteiligungsgesellschaft mbH, Essen (Theodor-Althoff-Str. 45, 45133 Essen). Die Gesellschafterversammlung vom 3. Mai 2004 hat beschlossen, das Stammkapital von EUR 315.900,00 um EUR 290.800,00 auf EUR 25.100,00 herabzusetzen und den Gesellschaftsvertrag in § 3 (Stammkapital und Stammeinlagen) zu ändern.