Nummer
der
Eintragung |
a) Firma
b) Sitz, Niederlassung, inländische
Geschäftsanschrift, empfangsberechtigte
Person, Zweigniederlassungen
c) Gegenstand des Unternehmens |
Grund- oder
Stammkapital |
a) Allgemeine Vertretungsregelung
b) Vorstand, Leitungsorgan, geschäftsführende
Direktoren, persönlich haftende Gesellschafter,
Geschäftsführer, Vertretungsberechtigte und
besondere Vertretungsbefugnis |
Prokura |
a) Rechtsform, Beginn, Satzung oder Gesellschaftsvertrag
b) Sonstige Rechtsverhältnisse |
a) Tag der Eintragung
b) Bemerkungen |
19 |
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Prokura erloschen:
Dorn, Eckhard, Heilbronn, * ‒.‒.‒‒ |
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a)
29.04.2024
Lehr |
HRB 100399: INTERCONTACT Beteiligungsgesellschaft mbH, Heilbronn, Wannenäckerstr. 50, 74078 Heilbronn. Nicht mehr Geschäftsführer: Boenke, Mathias, Bregenz / Österreich, * ‒.‒.‒‒.
HRB 100399: INTERCONTACT Beteiligungsgesellschaft mbH, Heilbronn, Wannenäckerstr. 50, 74078 Heilbronn. Bestellt als Geschäftsführer: Storck, Thomas, Meerbusch, * ‒.‒.‒‒, mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Nicht mehr Geschäftsführer: Rumer, Hannes, München, * ‒.‒.‒‒.
HRB 100399: INTERCONTACT Beteiligungsgesellschaft mbH, Heilbronn, Wannenäckerstr. 50, 74078 Heilbronn. Gesamtprokura gemeinsam mit einem Geschäftsführer: Fichtner, Andreas, * ‒.‒.‒‒.
HRB 100399: INTERCONTACT Beteiligungsgesellschaft mbH, Heilbronn, Wannenäckerstr. 50, 74078 Heilbronn. Gesamtprokura gemeinsam mit einem Geschäftsführer: Dorn, Eckhard, Heilbronn, * ‒.‒.‒‒. Prokura erloschen: Walter, Stefan, Heilbronn, * ‒.‒.‒‒. Mit der Gesellschaft (übernehmender Rechtsträger) ist aufgrund des Verschmelzungsvertrages vom 01.08.2019 und der Versammlungsbeschlüsse der beteiligten Rechtsträger vom 01.08.2019 die Gesellschaft mit beschränkter Haftung "Sportpoint Verwaltungsgesellschaft mbH", Heilbronn (Amtsgericht Stuttgart HRB 754924) verschmolzen (Verschmelzung zur Aufnahme). Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
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