HRB 54478: INTERNET AG Global Network, Frankfurt am Main, Wiesenhüttenplatz 26, 60329 Frankfurt am Main. Nicht mehr Vorstand: Scholz, André T., Gorxheimertal, * ‒.‒.‒‒.
HRB 54478: INTERNET AG Global Network, Frankfurt am Main, Wiesenhüttenplatz 26, 60329 Frankfurt am Main. Als nicht eingetragen wird bekannt gemacht: durch eine Änderung in den Personen der Aufsichtsratsmitglieder ist eine Liste der Mitglieder des Aufsichtsrates zum Handelsregister eingereicht worden.
HRB 54478: INTERNET AG Global Network, Frankfurt am Main, Wiesenhüttenplatz 26, 60329 Frankfurt am Main. Die Hauptversammlung vom 18.08.2016 hat die Erhöhung des Grundkapitals um 100.000,00 EUR aus Gesellschaftsmitteln und die entsprechende Änderung der Satzung in § 3 (Grundkapital) sowie in § 4 (Aktien) beschlossen. Die Hauptversammlung vom 18.08.2016 hat ferner die Änderung des § 3 (Höhe und Einteilung des Grundkapitals, genehmigtes Kapital) beschlossen. Neues Grundkapital: 200.000,00 EUR. Der Beschluss der Hauptversammlung vom 16.07.2010 (Genehmigtes Kapital 2010/I) ist aufgehoben. Der Vorstand ist durch Beschluss der Hauptversammlung vom 18.08.2016 ermächtigt, das Grundkapital bis zum 31.12.2018 mit Zustimmung des Aufsichtsrats um bis zu 100.000,00 EUR gegen Bar- und/oder Sacheinlage einmal oder mehrmals zu erhöhen, wobei das Bezugsrecht der Aktionäre ausgeschlossen werden kann (Genehmigtes Kapital 2016/I). Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht:
INTERNET AG Global Network, Frankfurt am Main, Wiesenhüttenplatz 26, 60329 Frankfurt am Main.Die Gesellschaft ist als übernehmender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 09.07.2010 sowie der Zustimmungsbeschlüsse der beteiligten Rechtsträger vom 09.07.2010 bzw. vom 16.07.2010 mit der INTERNIC GmbH mit Sitz in Biebertal (Amtsgericht Gießen, HRB 6739) verschmolzen. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG bekannt gemacht worden ist, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
INTERNET AG Global Network, Frankfurt am Main, Wiesenhüttenplatz 26, 60329 Frankfurt am Main.Die Hauptversammlung vom 16.07.2010 hat die Erhöhung des Grundkapitals um 50.000,00 EUR zum Zwecke der Verschmelzung mit der INTERNIC GmbH mit Sitz in Biebertal (Amtsgericht Gießen, HRB 6739) und die entsprechende Änderung der Satzung in § 3 (Grundkapital) und in § 4 (Aktien) beschlossen. Die Kapitalerhöhung ist durchgeführt. Die gleiche Hauptversammlung hat eine weitere Änderung der Satzung in den §§ 2 (Unternehmensgegenstand), 3 (Grundkapital) und 7 (Bekanntmachungen der Gesellschaft) beschlossen. Neuer Gegenstand: Dienstleistungen im Bereich Internet und "Neue Medien", die Vermarktung von Netz- und Netzwerkdiensten und -dienstleistungen, die Entwicklung, die Herstellung und der Vertrieb (einschließlich Im- und Export) von Informations- und Kommunikationssystemen, die Erbringung von Dienstleistungen und Beratungen, Geschäftsbesorgung für Dritte, die Herstellung und der Vertrieb von Waren aller Art, der Im- und Export sowie die Vornahme aller sonstigen, mit vorstehend ausgeführten Gegenstand zusammenhängenden Geschäften. Des Weiteren ist sie mit eigenen Geschäftsbereichen tätig im Bewachungsgewerbe, der Personal- bzw. Arbeitsvermittlung, dem Versteigerergewerbe, dem Maklergewerbe sowie im Inkassobereich. Soweit für einzelne Bereiche eine spezielle Erlaubnis erforderlich ist, erfolgt die Aufnahme der Tätigkeit erst nach Vorliegen der jeweiligen Genehmigung. Neues Grundkapital: 100.000,00 EUR. Der Vorstand ist durch Beschluss der Hauptversammlung vom 16.07.2010 ermächtigt, das Grundkapital bis zum 31.12.2014 mit Zustimmung des Aufsichtsrats um bis zu 25.000,00 EUR gegen Bar- und/oder Sacheinlage einmal oder mehrmals zu erhöhen, wobei das Bezugsrecht der Aktionäre ausgeschlossen werden kann (Genehmigtes Kapital 2010/I).
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