INTERPANE Glasbeteiligungsgesellschaft mit beschränkter Haftung, Lauenförde (Sohnreystr. 21, 37697 Lauenförde). Die Gesellschaft ist als übertragender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 11.08.2008 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom 11.08.2008 und der Gesellschafterversammlung des übernehmenden Rechtsträgers vom 11.08.2008 mit der INTERPANE Isolierglas G. Hesselbach GmbH mit Sitz in Lauenförde (Amtsgericht Hildesheim, HRB 110764) verschmolzen. Die Verschmelzung ist mit der Eintragung auf dem Registerblatt des übernehmenden Rechtsträgers wirksam geworden. Die Gesellschaft ist erloschen. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung der Forderung gefährdet wird.
37697 Lauenförde
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Amtsgericht: Hildesheim
Rechtsform: GmbH