INTERPLANA Construction Management & Holding GmbH, München (Guerickestraße 25, 80805 München). Die Verschmelzung wurde am 13.07.2005 in das Register der übernehmenden Gesellschaft eingetragen (siehe Amtsgericht München HRA 82677).
INTERPLANA Construction Management & Holding GmbH, München (Guerickestraße 25, 80805 München). Die Gesellschaft ist auf Grund des Verschmelzungsvertrages vom 22.06.2005 sowie der Beschlüsse der Gesellschafterversammlungen vom selben Tag mit der Deutsche Hausbau Holding GmbH & Co. KG mit dem Sitz in München (Amtsgericht München HRA 82677) verschmolzen. Die Verschmelzung wird erst wirksam mit der Eintragung der Verschmelzung in das Handelsregister der übernehmenden Gesellschaft. Nicht eingetragen: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger, ist wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht ihnen jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, daß durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
INTERPLANA Construction Management & Holding GmbH, München (Denningerstr. 165, 81952 München). Der Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag vom 23.06.1960 mit der Kommanditgesellschaft Bayerische Hausbau GmbH & Co. KG, infolge Formwechsels nunmehr Bayerische Hausbau GmbH mit dem Sitz in München (Amtsgericht München HRB 126178) ist durch Aufhebung zum 31.12.2004 beendet. Nicht eingetragen: Den Gläubigern der Gesellschaft, deren Forderungen begründet worden sind, bevor die Eintragung der Beendigung des Vertrages in das Handelsregister nach § 10 des Handelsgesetzbuches als bekanntgemacht gilt, hat der andere Vertragsteil Sicherheit zu leisten, wenn sie sich binnen sechs Monaten nach der Bekanntmachung der Eintragung zu diesem Zweck bei ihm melden.