INTERREGLA Glas-Recycling der Fahrzeug- und Bauglasindustrie GmbH, Düsseldorf (Am Bonneshof 5, 40474 Düsseldorf). Die Verschmelzung ist auf dem Registerblatt der übernehmenden Pilkington Deutschland AG am 04.04.2006 eingetragen worden. Die Gesellschaft als der übertragende Rechtsträger ist erloschen. Eingetragen von Amts wegen gem. § 19 Abs. 2 S. 2 UmwG.
INTERREGLA Glas-Recycling der Fahrzeug- und Bauglasindustrie GmbH, Düsseldorf (Am Bonneshof 5, 40474 Düsseldorf). Die Gesellschaft ist als übertragender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 27.02.2006 sowie der Zustimmungsbeschlusses ihrer Gesellschafterversammlung vom 27.02.2006 mit der Pilkington Deutschland AG mit Sitz in Gelsenkirchen (AG Gelsenkirchen HRB 2707) verschmolzen. Die Verschmelzung wird erst wirksam mit Eintragung auf dem Registerblatt des übernehmenden Rechtsträgers. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht:Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Gesellschaften ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
INTERREGLA Glas-Recycling der Fahrzeug- und Bauglasindustrie GmbH, Düsseldorf (Am Bonneshof 5, 40474 Düsseldorf). Ausgeschieden: Geschäftsführer: Dr. Overath, Johann, Köln, * ‒.‒.‒‒. Bestellt als Geschäftsführer: Kiefer, Michael, Bochum, * ‒.‒.‒‒; Krüger, Oliver, Bochum, * ‒.‒.‒‒, jeweils einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.