INTERSEROH BW Rohstoff und Recycling GmbH, Stuttgart, Am Mittelkai 21, 70327 Stuttgart. Die Eintragung der Verschmelzung im Register des Sitzes des übernehmenden Rechtsträgers ist am 22.08.2013 erfolgt. Gemäß § 19 Abs. 2 UmwG von Amts wegen eingetragen. Das Registerblatt ist geschlossen.
INTERSEROH BW Rohstoff und Recycling GmbH, Stuttgart, Am Mittelkai 21, 70327 Stuttgart. Die Gesellschaft (übertragender Rechtsträger) ist aufgrund des Verschmelzungsvertrages vom 22.07.2013 und der Versammlungsbeschlüsse der beteiligten Rechtsträger vom 22.07.2013 mit der Gesellschaft mit beschränkter Haftung "INTERSEROH Rhein-Neckar Rohstoff GmbH", Mannheim (Amtsgericht Mannheim HRB 335587) verschmolzen (Verschmelzung zur Aufnahme). Die Verschmelzung wird erst mit der Eintragung der Verschmelzung im Register des Sitzes des übernehmenden Rechtsträgers wirksam. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
INTERSEROH BW Rohstoff und Recycling GmbH, Stuttgart, Am Mittelkai 21, 70327 Stuttgart. Die Gesellschafterversammlung vom 28.07.2011 hat die Neufassung des Gesellschaftsvertrages beschlossen.
INTERSEROH BW Rohstoff und Recycling GmbH, Stuttgart, Am Mittelkai 21, 70327 Stuttgart.Gemäß § 3 EGGmbHG von Amts wegen ergänzt als Geschäftsanschrift: Am Mittelkai 21, 70327 Stuttgart. Mit der Gesellschaft (übernehmender Rechtsträger) ist aufgrund des Verschmelzungsvertrages vom 09.08.2010 und der Versammlungsbeschlüsse der beteiligten Rechtsträger vom 09.08.2010 die Gesellschaft mit beschränkter Haftung "Blumhardt Entsorgungs-GmbH", Schwaikheim (Amtsgericht Stuttgart HRB 728958) verschmolzen (Verschmelzung zur Aufnahme). Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
INTERSEROH BW Rohstoff und Recycling GmbH, Stuttgart, (Am Mittelkai 21, 70327 Stuttgart).Nicht mehr Geschäftsführer: Schuler, David, St. Peter, * ‒.‒.‒‒.
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