INTERTRADE A.F. GmbH, Wallenhorst, Weberstr. 2, 49134 Wallenhorst.Die Verschmelzung ist im Register der übernehmenden Ingram Micro Distribution GmbH am 25.09.2009 eingetragen worden; von Amts wegen eingetragen gemäß § 19 Abs. 2 UmwG. Die Gesellschaft ist erloschen.
INTERTRADE A.F. GmbH, Wallenhorst, Weberstr. 2, 49134 Wallenhorst.Die Gesellschaft ist als übertragender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 06.08.2009 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom 06.08.2009 und der Gesellschafterversammlung des übernehmenden Rechtsträgers vom 06.08.2009 mit der Ingram Micro Distribution GmbH mit Sitz in Aschheim (AG München HRB 76025) verschmolzen. Die Verschmelzung wird erst wirksam mit Eintragung auf dem Registerblatt des übernehmenden Rechtsträgers. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung der Forderung gefährdet wird.
INTERTRADE A.F. GmbH, Wallenhorst, Weberstr. 2, 49134 Wallenhorst.Die Gesellschaft ist als übernehmender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 30.06.2009 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom 30.06.2009 und der Gesellschafterversammlung der Firma INTERTRADE A.F. Southeast GmbH vom 30.06.2009 und der Gesellschafterversammlung der Firma INTERTRADE A.F. Service GmbH vom 30.06.2009 mit der der INTERTRADE A.F. Southeast GmbH mit Sitz in Wallenhorst (AG Osnabrück, HRB 200388) sowie mit der INTERTRADE A.F. Service GmbH mit Sitz in Wallenhorst (AG Osnabrück, HRB 21502) als übertragende Rechtsträger verschmolzen. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung der Forderung gefährdet wird.
INTERTRADE A.F. GmbH, Wallenhorst, Weberstr. 2, 49134 Wallenhorst.Bestellt als Geschäftsführer: Schulz, Gerhard, Berg, * ‒.‒.‒‒; Vandenbussche, Johan Arsene Adrien, Zaventem, * ‒.‒.‒‒, jeweils einzelvertretungsberechtigt; mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.
INTERTRADE A.F. GmbH, Wallenhorst, Weberstr. 2, 49134 Wallenhorst.Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 19.12.2008. Geschäftsanschrift: Weberstr. 2, 49134 Wallenhorst. Gegenstand: Der Großhandel mit Produkten der automatischen Indentifikationstechnologie (mobile Datenerfassungsgeräte, Bar-Code-Scanner, Etikettendrucker und Datenfunksysteme) und artverwandten Produkten sowie damit zusammenhängende Dienstleistungen, die Gerätereparaturen, Wartungen und Schulungen. Stammkapital: 1.687.000,00 EUR. Allgemeine Vertretungsregelung: Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. Geschäftsführer: Friedrich, Axel, Wallenhorst, * ‒.‒.‒‒, einzelvertretungsberechtigt; mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Prokura erloschen: Arends, Petra, Rieste, * ‒.‒.‒‒. Entstanden durch Umwandlung im Wege des Formwechsels der INTERTRADE A.F. AG (Amtsgericht Osnabrück HRB 19616) nach Maßgabe des Beschlusses der Hauptversammlung vom 19.12.2008. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der formwechselnden Umwandlung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Umwandlung in das Register des Sitzes desjenigen Rechträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die formwechselnde Umwandlung die Erfüllung der Forderung gefährdet wird.