INTERTRADE A.F. Southeast GmbH, Wallenhorst, Weberstraße 2, 49134 Wallenhorst.Die Verschmelzung ist im Register der übernehmenden INTERTRADE A.F. GmbH am 27.07.2009 eingetragen worden; von Amts wegen eingetragen gemäß § 19 Abs. 2 UmwG. Die Gesellschaft ist erloschen.
INTERTRADE A.F. Southeast GmbH, Wallenhorst, Weberstraße 2, 49134 Wallenhorst.Die Gesellschaft ist als übertragender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 30.06.2009 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom 30.06.2009 und der Gesellschafterversammlung des übernehmenden Rechtsträgers vom 30.06.2009 mit der INTERTRADE A.F. GmbH mit Sitz in Wallenhorst (Amtsgericht Osnabrück HRB 202776) verschmolzen. Die Verschmelzung wird erst wirksam mit Eintragung auf dem Registerblatt des übernehmenden Rechtsträgers. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung der Forderung gefährdet wird.
INTERTRADE A.F. Southeast GmbH, Wallenhorst, Weberstraße 2, 49134 Wallenhorst.Geschäftsanschrift: Weberstraße 2, 49134 Wallenhorst. Mit der Intertrade A. F. AG in Wallenhorst (AG Osnabrück HRB 19616) als herrschendem Unternehmen ist am 26.11.2008 ein Beherrschungs- und Ergebnisabführungsvertrag geschlossen. Ihm hat die Gesellschafterversammlung vom 28.11.2008 zugestimmt. Wegen des weitergehenden Inhalts wird auf den genannten Vertrag und die zustimmenden Beschlüsse Bezug genommen.