HRA 471063:INTEXA Technologieservice e.K., Rottweil, Stadionstr. 31, 78628 Rottweil.Die Inhaberin (übertragende Rechtsträgerin) hat nach Maßgabe des Spaltungs- und Übernahmevertrages vom 18.07.2014 und des Versammlungsbeschlusses vom gleichen Tag aus ihrem Vermögen das von ihr betriebene Unternehmen auf die Kommanditgesellschaft unter der Firma "INTEXA Technologie Service GmbH & Co. KG", Rottweil (Amtsgericht Stuttgart HRA 730044) ausgegliedert (Ausgliederung zur Aufnahme). Die Firma ist erloschen. Gemäß § 155 Satz 2 UmwG von Amts wegen eingetragen. Das Registerblatt ist geschlossen. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Ausgliederung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Ausgliederung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Ausgliederung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
78628 Rottweil
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Amtsgericht: Stuttgart
Rechtsform: eK