INTEXO Holding (Deutschland) GmbH, Hünxe, Cargo City Süd, Geb. 573, 60549 Frankfurt am Main. Die Gesellschaft ist als übertragender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 03.08.2011 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom 03.08.2011 und der Gesellschafterversammlung des übernehmenden Rechtsträgers vom 03.08.2011 mit der Deutsche Post Beteiligungen Holding GmbH mit Sitz in Bonn (Amtsgericht Bonn HRB 8128) verschmolzen. Die Verschmelzung wird erst wirksam mit Eintragung auf dem Registerblatt des übernehmenden Rechtsträgers. Als nicht eingetragen wird bekannt gemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
INTEXO Holding (Deutschland) GmbH, Hünxe, Cargo City Süd, Geb. 573, 60549 Frankfurt am Main. Die Verschmelzung ist im Register der übernehmenden Deutsche Post Beteiligungen Holding GmbH am 22.08.2011 eingetragen worden; von Amts wegen eingetragen gemäß § 19 Abs. 2 UmwG.
INTEXO Holding (Deutschland) GmbH, Hünxe, Cargo City Süd, Geb. 573, 60549 Frankfurt am Main. Die Gesellschaft ist als übernehmender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 03.08.2011 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung und der Gesellschafterversammlung des übertragenden Rechtsträgers vom selben Tage mit der Langtexo Logistik Verwaltungs GmbH mit Sitz in Hünxe (Amtsgericht Duisburg HRB 11336) verschmolzen. Als nicht eingetragen wird bekannt gemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
INTEXO Holding (Deutschland) GmbH, Hünxe, Cargo City Süd, Geb. 573, 60549 Frankfurt am Main. Geschäftsanschrift: Cargo City Süd, Geb. 573, 60549 Frankfurt am Main.
INTEXO Holding (Deutschland) GmbH, Hünxe (Werner-Halsenberg-Str. 2, 46569 Hünxe). Nicht mehr Geschäftsführer: Hoebink, Joost. Neu bestellt als Geschäftsführer: Steffan, Oliver, Wachtberg, * ‒.‒.‒‒; van Druten, Timotheus Lambertus Franciscus, Rotterdam / Niederlande, * ‒.‒.‒‒.
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