INTOCAST Beteiligungs-GmbH, Ratingen (Kaiserswerther Straße 86-88, 40882 Ratingen). Die Verschmelzung ist auf dem Registerblatt der übernehmenden INTOCAST Aktiengesellschaft Feurfestprodukte und Gießhilfsmittel mit Sitz in Ratingen (Amtsgericht Düsseldorf, HRB 43650) am 22.08.2007 eingetragen worden. Die Gesellschaft als der übertragende Rechtsträger ist erloschen. Eingetragen von Amts wegen gem. § 19 Abs. 2 S. 2 UmwG.
INTOCAST Beteiligungs-GmbH, Ratingen (Kaiserswerther Straße 86-88, 40882 Ratingen). Die Gesellschaft ist als übertragender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 07.08.2007 sowie des Zustimmungsbeschlusses ihrer Gesellschafterversammlung vom selben Tage mit der INTOCAST Aktiengesellschaft Feuerfestprodukte und Gießhilfsmittel mit Sitz in Ratingen (Amtsgericht Düsseldorf, HRB 43650) verschmolzen. Die Verschmelzung wird erst wirksam mit Eintragung auf dem Registerblatt des übernehmenden Rechtsträgers. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht:Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Gesellschaften ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.