HRB 12595: INTRACALL GmbH, Krefeld, Medienstraße 8, 47807 Krefeld. Die Verschmelzung ist im Register der übernehmenden Incas GmbH am 30.08.2021 eingetragen worden; von Amts wegen eingetragen gemäß § 19 Abs. 2 UmwG.
HRB 12595: INTRACALL GmbH, Krefeld, Medienstraße 8, 47807 Krefeld. Die Gesellschaft ist als übertragender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 04.08.2021 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom 04.08.2021 und der Gesellschafterversammlung des übernehmenden Rechtsträgers vom 04.08.2021 mit der Incas GmbH mit Sitz in Krefeld (AG Krefeld HRB 10678) verschmolzen. Die Verschmelzung wird erst wirksam mit Eintragung auf dem Registerblatt des übernehmenden Rechtsträgers. Als nicht eingetragen wird bekannt gemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
HRB 12595: INTRACALL GmbH, Krefeld, Europark Fichtenhain A 15, 47807 Krefeld. Änderung zur Geschäftsanschrift: Medienstraße 8, 47807 Krefeld.
INTRACALL GmbH, Krefeld, Europark Fichtenhain A 15, 47807 Krefeld. Die Gesellschafterversammlung vom 11.01.2011 hat die Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 3 und mit ihr die Herabsetzung des Stammkapitals von 83.334,00 EUR um 58.334,00 EUR auf 25.000,00 EUR beschlossen. 25.000,00 EUR.
INTRACALL GmbH, Krefeld, Europark Fichtenhain A 15, 47807 Krefeld.Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Geschäftsanschrift: Europark Fichtenhain A 15, 47807 Krefeld. Die Erbringung von Dienstleistungen im Zusammenhang mit dem Internet. 83.334,00 EUR. Die Gesellschaft hat einen oder mehrere Geschäftsführer. Ist nur ein Geschäftsführer vorhanden, so vertritt dieser die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer gemeinschaftlich oder durch einen Geschäftsführer zusammen mit einem Prokuristen vertreten. Durch Beschluss der Gesellschafterversammlung kann einzelnen oder mehreren Geschäftsführern Alleinvertretungsbefugnis sowie Befreiung von den Beschränkungen des § 181 BGB erteilt werden. Geschäftsführer: Janke, Roland, Kaufmann, Kempen, * ‒.‒.‒‒; Pollok, Stefan, Krefeld, * ‒.‒.‒‒, jeweils einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Entstanden durch Umwandlung im Wege des Formwechsels der INTRACALL AG, Krefeld (AG Krefeld, HRB 7532) nach Maßgabe des Beschlusses der Hauptversammlung vom 26.08.2009. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der formwechselnden Umwandlung beteiligten Gesellschaften ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der formwechselnden Umwandlung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die formwechselnden Umwandlung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.