HRB 770:INTRO Verwaltungsgesellschaft mbH, Nideggen, Rather Straße 35, 52385 Nideggen.Die Liquidation ist beendet. Die Gesellschaft ist gelöscht.
INTRO International GmbH, Nideggen, Rather Straße 33-37, 52385 Nideggen. Die Gesellschafterversammlung vom 05.12.2012 hat eine Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 1 und mit ihr die Änderung der Firma beschlossen. Neue Firma: INTRO Verwaltungsgesellschaft mbH. Änderung zur Geschäftsanschrift: Rather Straße 35, 52385 Nideggen.
INTRO Verwaltungsgesellschaft mbH, Nideggen, Rather Straße 35, 52385 Nideggen. Die Gesellschaft ist durch Gesellschafterbeschluss vom 05.12.2012 aufgelöst. Ist nur ein Liquidator bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Liquidatoren bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Liquidatoren oder durch einen Liquidator gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. Nunmehr Liquidator: Eschweiler, Wolfgang, Nideggen, * ‒.‒.‒‒, einzelvertretungsberechtigt; mit der Befugnis im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.
Eschweiler GmbH, Nideggen, Rather Straße 33-37, 52385 Nideggen.Die Gesellschafterversammlung vom 30.07.2009 hat eine Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 1 (Firma) und 2 Abs. 1 (Gegenstand) und mit ihr die Änderung der Firma und des Unternehmensgegenstandes beschlossen. Neue Firma: INTRO International GmbH. Geschäftsanschrift: Rather Straße 33-37, 52385 Nideggen. Neuer Unternehmensgegenstand: Die Führung eines Ingenieurbüros, die Entwicklung, die Herstellung und der Vertrieb von elektronischen Geräten und Maschinen aller Art sowie der Vertrieb von Messgeräten und Messanlagen nebst Computern und eigener und zugekaufter Software. Die Gesellschaft ist als übernehmender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 30.07.2009 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom 30.07.2009 und der Gesellschafterversammlung des übertragenden Rechtsträgers vom 30.07.2009 mit der INTRO International GmbH mit Sitz in Nideggen (Amtsgericht Düren HRB 2390) verschmolzen. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.