HRB 81099: INTRON Electronic GmbH, Nonnweiler, Industriegebiet, 66620 Nonnweiler. Die Gesellschaft ist gemäß § 394 Absatz 1 FamFG wegen Vermögenslosigkeit von Amts wegen gelöscht.
HRB 81099: INTRON Electronic GmbH, Nonnweiler, Industriegebiet, 66620 Nonnweiler. Es ist beabsichtigt, die Gesellschaft von Amts wegen gemäß § 394 FamFG wegen Vermögenslosigkeit zu löschen. Gegen die Löschung von Amts wegen ist das Rechtsmittel des Widerspruchs statthaft. Der Widerspruch ist binnen einer Frist von 3 Monaten beginnend mit dem Tag dieser Veröffentlichung durch Einreichen eines Widerspruchsschreibens -schriftlich oder zur Niederschrift der Geschäftsstelle- beim Amtsgericht Saarbrücken, -zentrales Handelsregister-, Mainzerstr.178, 66121 Saarbrücken einzulegen. Der Widerspruch muss die Bezeichnung der angefochtenen Löschungsankündigung enthalten sowie die Erklärung, dass Widerspruch eingelegt wird. Er ist vom Widerspruchsführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen.
INTRON Electronic GmbH, Nonnweiler, Industriegebiet, 66620 Nonnweiler. Von Amts wegen eingetragen gem. § 384 II FamFG: Prokura erloschen: Rittmeier, Wolfgang Wihelm, Wadgassen, * ‒.‒.‒‒
INTRON Electronic GmbH, Nonnweiler, Industriegebiet, 66620 Nonnweiler. Die Gesellschaft ist kraft Gesetzes aufgelöst. Gemäß § 65 Abs. 1 GmbHG von Amts wegen eingetragen.
INTRON Electronic GmbH, Nonnweiler, Industriegebiet, 66620 Nonnweiler.Prokura erloschen: Pannwitz, Michael, Grosbliederstroff/Frankreich, * ‒.‒.‒‒. Geschäftsanschrift: Industriegebiet, 66620 Nonnweiler.
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