INV Anlagenbau GmbH, Mülheim an der Ruhr (Alexanderstr. 25, 45472 Mülheim an der Ruhr). Die Verschmelzung ist im Register der übernehmenden INV Verkehrstechnik GmbH am 28.04.2011 eingetragen worden; von Amts wegen eingetragen gemäß § 19 Abs. 2 UmwG.
INV Anlagenbau GmbH, Mülheim an der Ruhr (Alexanderstr. 25, 45472 Mülheim an der Ruhr). Die Gesellschaft ist als übertragender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 20.01.2011 mit Ergänzung vom 22.02.2011 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom 20.01.2011/21.03.2011 und der Gesellschafterversammlung des übernehmenden Rechtsträgers vom 20.01.2011/21.03.2011 mit der INV Verkehrstechnik GmbH mit Sitz in Mülheim an der Ruhr (Amtsgericht Duisburg, HR B 15602) verschmolzen. Die Verschmelzung wird erst wirksam mit Eintragung auf dem Registerblatt des übernehmenden Rechtsträgers. Als nicht eingetragen wird bekannt gemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.