HRA 11161: INVIDUS GmbH & Co. KG, Duisburg, Großer Kalkhof 2-4, 47051 Duisburg. Die Firma ist erloschen; von Amts wegen gemäß §§ 31 Absatz 2 Satz 2, 6 HGB, 393 FamFG eingetragen.
HRA 11161: INVIDUS GmbH & Co. KG, Duisburg, Großer Kalkhof 2-4, 47051 Duisburg. Das Registergericht beabsichtigt, die im Handelsregister eingetragene Firma von Amts wegen nach §§ 31 Abs. 2, 6 HGB, § 393 FamFG zu löschen. Gegen diese Verfügung kann Widerspruch eingelegt werden. Die Frist zur Erhebung eines Widerspruchs gegen die beabsichtigte Löschung von Amts wegen ist auf drei Monate festgesetzt. Rechtsbehelfsbelehrung Der Widerspruch ist bei dem Amtsgericht Duisburg, Kardinal-Galen-Str. 124-132, 47058 Duisburg schriftlich in deutscher Sprache oder zur Niederschrift der Geschäftsstelle einzulegen. Der Widerspruch kann auch zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichtes abgegeben werden. Der Widerspruch muss spätestens innerhalb der gesetzten Frist bei dem Amtsgericht Duisburg eingegangen sein. Dies gilt auch dann, wenn der Widerspruch zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines anderen Amtsgerichtes abgegeben wurde. Die Frist beginnt mit der Veröffentlichung. Der Widerspruch muss die Bezeichnung der angefochtenen Verfügung sowie die Erklärung enthalten, dass Widerspruch gegen diese Verfügung eingelegt wird. Er ist zu unterzeichnen und soll begründet werden.
INVIDUS GmbH & Co. KG, Duisburg, Großer Kalkhof 2-4, 47051 Duisburg. (Betrieb des Telefonmarketings, der Vermittlung von Informationen und Aufträgen, die Erbringung von Beratungsleistungen, soweit es hierzu keiner besonderen Erlaubnis bedarf sowie die Unterhaltung von Service-Stellen.). Kommanditgesellschaft. Geschäftsanschrift: Großer Kalkhof 2-4, 47051 Duisburg. Jeder persönlich haftende Gesellschafter vertritt einzeln. Persönlich haftender Gesellschafter: INVIDUS Verwaltungsgesellschaft mbH, Duisburg (Amtsgericht Duisburg HRB 24111), Die persönlich haftende Gesellschafterin und ihrer Geschäftsführer sind für Rechtsgeschäfte mit der Gesellschaft von den Beschränkungen des § 181 BGB (Verbot von Insichgeschäften) befreit.