INWERKEN GmbH, Hannover, Ahrensburger Straße 4-6, 30659 Hannover. Die Gesellschaft ist nach Maßgabe der Gesellschafterversammlung vom 10.12.2012 in die Rechtsform einer Aktiengesellschaft (Amtsgericht Hannover HRB 209624) formwechselnd umgewandelt. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der formwechselnden Umwandlung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Umwandlung in das Register des Sitzes desjenigen Rechträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die formwechselnde Umwandlung die Erfüllung der Forderung gefährdet wird.
INWERKEN GmbH, Hannover, Ahrensburger Straße 4-6, 30659 Hannover. Die Gesellschafterversammlung vom 10.12.2012 hat die Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 5 (Stammkapital und Stammeinlagen) und mit ihr die Erhöhung des Stammkapitals um 25.000,00 EUR auf 50.000,00 EUR beschlossen. 50.000,00 EUR.
INWERKEN GmbH, Hannover, Ahrensburger Straße 4-6, 30659 Hannover.Die Abspaltung ist mit der Eintragung auf dem Registerblatt des übertragenden Rechtsträgers am 11.09.2012 wirksam geworden.
COMbridge Beteiligung GmbH, Hannover, Ahrensburger Straße 4-6, 30659 Hannover. Die Gesellschafterversammlung vom 16.08.2012 hat eine Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 1 (Firma und Sitz) und § 2 (Gegenstand) und mit ihr die Änderung der Firma und des Unternehmensgegenstandes beschlossen. Neue Firma: INWERKEN GmbH. Neuer Unternehmensgegenstand: Gegenstand des Unternehmens ist die Beratung, Schulung und die Einführung von EDV-Anwendungssystemen sowie der Vetrieb von Hard- und Software und sonstige IT-Dienstleistungen. Personenbezogene Daten geändert, nun: Geschäftsführer: Gruhlke, Rainer, Wolfsburg, * ‒.‒.‒‒, einzelvertretungsberechtigt; mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.
COMbridge Beteiligung GmbH, Hannover, Ahrensburger Straße 4-6, 30659 Hannover. Die Gesellschaft hat nach Maßgabe des Spaltungs- und Übernahmevertrages vom 16.08.2012 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom 16.08.2012 und der Hauptversammlung des übertragenden Rechtsträgers vom 16.08.2012 Teile des Vermögens (Geschäftsbereich "Hannover") der COMbridge AG mit Sitz in Hannover (Amtsgericht Hannover, HRB 60711) als Gesamtheit im Wege der Umwandlung durch Abspaltung übernommen. Die Abspaltung wird erst wirksam mit Eintragung auf dem Registerblatt des übertragenden Rechtsträgers. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Abspaltung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Abspaltung in das Register des Sitzes desjenigen Rechträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Abspaltung die Erfüllung der Forderung gefährdet wird.
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