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a)
Die Hauptversammlung hat am 15. Mai 2023 § 4
(Grundkapital) der Satzung um einen weiteren Absatz 4.
ergänzt
Das Grundkapital ist um bis zu EUR 20.000.000,00 eingeteilt in
bis zu Stück 20.000.000 auf den Namen lautende Stückaktien
bedingt erhöht (Bedingtes Kapital 2023). Die bedingte
Kapitalerhöhung wird nur insoweit durchgeführt, wie die
Inhaber oder Gläubiger von Options- oder Wandlungsrechten
oder die zur Wandlung Verpflichteten aus ausgegebenen
Options- oder Wandelanleihen,die von der Gesellschaft oder
einer nachgeordneten Konzerngesellschaft der Gesellschaft
aufgrund der Ermächtigung des Vorstands durch
Hauptversammlungsbeschlussvom 15. Mai 2023 bis zum 31.
August 2026 ausgegeben oder garantiert werden, von ihren
Options- oder Wandlungsrechten Gebrauch machen oder,
soweit sie zur Wandlung verpflichtet sind, ihre Verpflichtung
zur Wandlung erfüllen, oder, soweit die Gesellschaft ein
Wahlrecht ausübt, ganz oder teilweise anstelle der Zahlung
des fälligen Geldbetrags Aktien der Gesellschaft zu gewähren,
soweit nicht jeweils ein Barausgleich gewährt oder eigene
Aktien oder Aktien einer anderen börsennotierten Gesellschaft
zur Bedienung eingesetzt werden. Die Ausgabe der neuen
Aktien erfolgt zu dem nach Maßgabe des vorstehend
bezeichneten Ermächtigungsbeschlusses jeweils zu
bestimmenden Options- oder Wandlungspreis. Die neuen
Aktien nehmen vom Beginn des Geschäftsjahres an, in dem
sie entstehen, am Gewinn teil; soweit rechtlich zulässig, kann
der Vorstand mit Zustimmung des Aufsichtsrats die
Gewinnbeteiligung neuer Aktien hiervon und auch abweichend
von § 60 Abs. 2 AktG, auch für ein bereits abgelaufenes
Geschäftsjahr, festlegen. Der Vorstand ist ermächtigt, mit
Zustimmung des Aufsichtsrats die weiteren Einzelheiten der
Durchführung der bedingten Kapitalerhöhung festzusetzen." |
a)
10.08.2023
Labonte
b)
lediglich Berichtigung der
Eintragung vom
08.08.2023; Berichtigung
von Schreibfehlern; im
Übrigen unverändert |
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a)
Die Hauptversammlung hat am 15. Mai 2023 § 4
(Grundkapital) der Satzung um einen weiteren Absatz 4.
ergänzt
Das Grundkapital ist um bis zu EUR 20.000.000,00 eingeteilt in
bis zu Stück 20.000.000 auf den Namen lautende Stückaktien
bedingt erhöht (Bedingtes Kapital 2023). Die bedingte
Kapitalerhöhung wird nur insoweit durchgeführt, wie die
Inhaber oder Gläubiger von Options- oder Wandlungsrechten
oder die zur Wandlung Verpflichteten aus ausgegebenen
Options- oder Wandelanleihen,die von der Gesellschaft oder
einer nachgeordneten Konzerngesellschaft der Gesellschaft
aufgrund der Ermächtigung des Vorstands durch
Hauptversammlungsbeschlussvom 15. Mai 2023 bis zum 31.
August 2026 ausgegeben oder garantiert werden, von ihren
Options- oder Wandlungsrechten Gebrauch machen oder,
soweit sie zur Wandlung verpflichtet sind, ihre Verpflichtung
zur Wandlung erfüllen, oder, soweit die Gesellschaft ein
Wahlrecht ausübt, ganz oder teilweise anstelle der Zahlung
des fälligen Geldbetrags Aktien der Gesellschaft zu gewähren,
soweit nicht jeweils ein Barausgleich gewährt oder eigene
Aktien oder Aktien einer anderen börsennotierten Gesellschaft
zur Bedienung eingesetzt werden. Die Ausgabe der neuen
Aktien erfolgt zu dem nach Maßgäbe des vorstehend
bezeichneten Ermächtigungsbeschlusses jeweils zu
bestimmenden Options- oder Wandlungspreis. Die neuen
Aktien nehmen vom Beginn des Geschäftsjahres an, in dem
sie entstehen, am Gewinn teil; soweit rechtlich zulässig, kann
der Vorstand mit Zustimmung des Aufsichtsrats die
Gewinnbeteiligung neuer Aktien hiervon und auch abweichend
von § 60 Abs. 2 AktG, auch für ein bereits abgelaufenes
Geschäftsjahr, festlegen. Der Vorstand ist ernächtigt, mit
Zustimmung des Aufsichtsrats die weiteren Einzelheiten der
Durchführung der bedingten Kapitalerhöhung festzusetzen." |
a)
08.08.2023
Labonte
b)
Fall 32 |
20 |
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b)
Bestellt als
Vorstand:
Reich, Jens-Christian, Heidelberg, * ‒.‒.‒‒
mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit
sich als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte
abzuschließen. |
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a)
12.07.2023
Labonte
b)
Fall 31 |
19 |
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a)
Die außerordentliche Hauptversammlung vom 26.01.2023 hat
die Änderung der Satzung durch Einfügung des § 4.3
(Genehmigtes Kapital) beschlossen. Der Vorstand ist
ermächtigt, das Grundkapital der Gesellschaft bis zum 31.
August 2026 mit Zustimmung des Aufsichtsrates einmalig
oder in Teilbeträgen um insgesamt bis zu EUR 56.000.000,00
durch Ausgabe neuer Stückaktien gegen Bar- und/oder
Sacheinlagen zu erhöhen (Genehmigtes Kapital 2023). Der
Vorstand wurde auch ermächtigt, dabei über einen Ausschluss
des Bezugsrechts der Aktionäre zu entscheiden.
Die außerordentliche Hauptversammlung vom 26.01.2023 hat
die vollständige Änderung und Neufassung der Satzung
beschlossen.
Auf die eingereichten Unterlagen wird ausdrücklich Bezug
genommen. |
a)
01.02.2023
Labonte |
18 |
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140.000.000,0
0 EUR |
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b)
Die außerordentliche Hauptversammlung vom 26.01.2023 hat
die Erhöhung des Grundkapitals von EUR 360.001,00 um EUR
139.639.999,00 EUR auf EUR 140.000.000,00 aus
Gesellschaftsmitteln beschlossen. Die Satzung ist insoweit in
§ 4 (Grundkapital, Genehmigtes Kapital)) geändert. |
a)
01.02.2023
Labonte
b)
Fall 28 |